Schutzgebiete

Schutzgebiete

Schutzgebiete in Mörfelden-Walldorf

Grundlage für die Schutzgebiete in Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz). Die landesgesetzliche Verankerung findet sich im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) und im Hessischen Waldgesetz (HWaldG).

Schutzgebiete in der Gemarkung Mörfelden-Walldorf
Auf der Gemarkung von Mörfelden-Walldorf sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen, die sich teilweise in ihrer räumlichen Lage überschneiden. Alle Schutzgebiete nebeneinander gelegt besitzen eine Fläche von 64,87 km2. Das ist fast die 1,5 fache Größe der Gemarkung Mörfelden-Walldorf, welche 44,16 km2 aufweist.

  • Naturschutzgebiet (NSG) Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim

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    Naturschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim,               Quelle: Natura 2000 Verordnung, Regierungspräsidium Darmstadt

    Das Naturschutzgebiet „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim“ (133005433005 CDA Code 82173) liegt zum Teil innerhalb des FFH- Gebietes „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden“ (6017-304), des Vogelschutzgebietes „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau“ (6017-401) sowie des Landschaftsschutzgebietes „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß Gerau“ (2433007).
    Es umfasst eine Fläche von 937 ha, davon liegen ca. 650 ha auf der Gemarkung Mörfelden-Walldorf. Es liegen verschiedene Schutzzwecke und Schutzkategorien vor.
    Für das Naturschutzgebiet begründet sich die naturschutzfachliche Bedeutung durch einen Biotopkomplex aus Wald- und Grünlandgesellschaften, auf Standorten unterschiedlicher Feuchtigkeit, mit einer Vielzahl seltener und bestandsbedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie naturnahen Waldgesellschaften mit hohem Totholzanteil.
    Durch den Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet, werden neben der ökologischen Bedeutung auch die Landschaft wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit geschützt. Aber auch die besondere Bedeutung für die Erholung wird in dem Gebiet hervorgehoben.
    Der Mönchbruch als FFH-Gebiet besitzt, u.a., besondere Bedeutung für die Lebensraumtypen Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern mit Schwarz-Erlen und Gemeinen Eschen, Eichen-Hainbuchenwälder, alte bodensaure Wälder auf Sandebenen, Pfeifengraswiesen und Brenndolden-Auenwiesen sowie für die Arten Kammmolch, Bechsteinfledermaus, Heldbock, Hirschkäfer und Eremit.
    Der Mönchbruch als Vogelschutzgebiet, zeichnet sich durch das große, zusammenhängende Waldgebiet aus, welches eines der letzten großen und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiete im Rhein-Main-Tiefland ist. Durch seine große Habitatvielfalt ist eine hohe Vielfalt der Arten und eine für mitteleuropäische Verhältnisse hohe Anzahl an Revieren vorhanden. Hervorzuheben ist dabei der hohe und stete Anteil an höhlenbrütenden Arten. Er ist ein bedeutendes Brutgebiet für Vogelarten des Waldes und naturnaher Waldränder, vor allem für Mittelspecht und Schwarzkehlchen, aber auch für Eisvögel, Wendehals, Wiedehopf, Heidelerche und Bachpieper sowie für Grau- und Schwarzspecht, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard, Gartenrotschwanz Neuntöter und andere. Weiterhin handelt es sich um ein besonderes Schutzgebiet für Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Zwergdommel, Drosselrohrsänger und Wachtelkönig. Das Gebiet ist außerdem Rastgebiet des Kranichs.

  • Sandtrockenrasen zwischen Mörfelden und Walldorf, Rödergewann von Mörfelden-Walldorf

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    Sandtrockenrasen zwischen Mörfelden und Walldorf,                                        Quelle: Natura 2000 Verordnung, Regierungspräsidium Darmstadt

    Das FFH-Gebiet „Sandtrockenrasen zwischen Mörfelden und Walldorf“ (6017-307) überschneidet sich in großen Teilen mit dem Geschützten Landschaftsbestandteil „Rödergewann von Mörfelden-Walldorf“ und umfasst eine Fläche von 101 ha. Es gibt verschiedene Schutzzwecke und Schutzkategorien, die hier im Folgenden für das Gebiet zusammengefasst werden.
    Aufgrund des fehlenden oder geringen Kalkgehaltes, sind die Böden als nährstoffarm zu bezeichnen. Darüber hinaus bilden sie, aufgrund ihrer Durchlässigkeit, Standorte mit äußerst angespanntem Wasserhaushalt , was eine oberflächennahe Austrocknung des Bodens zur Folge hat; somit stellt das Wasser einen für die Vegetation limitierenden Faktor, dar.
    Das Gebiet ist strukturreich und von Äckern, Streuobstbeständen, Grünflächen, Brachen und Feldgehölzen geprägt. Der unregelmäßige Baumbestand besteht hauptsächlich aus Obstbäumen und Pioniergehölzen.
    Als FFH-Gebiet zeichnet es sich durch den Lebensraumtyp Dünen im Binnenland (LRT 2330) aus. Merkmal des Lebensraumtyps sind die offenen, meist lückigen Grasflächen mit Silbergras und Straßgras sowie Kleinschmielenrasen oder lückiger, ausdauernder Sandrasen auf bodensauren Binnendünen. Hier finden sich seltene Arten, wie die zweifarbige Beißschrecke, der kleine Heidegrashüpfer und die blauflüglige Ödlandschrecke.
    Während die Unterschutzstellung zum geschützten Landschaftsbestandteil den Erhalt der strukturreichen Streuobstlandschaft mit Ackerbau zum Ziel hat, ist für die Pflege als FFH- Gebiet eine möglichst offene Landschaft zu erhalten. Dies ist ein Konflikt, der bei der Pflege des Gebietes berücksichtigt werden muss.
    Hauptgefährdungsursachen für das Gebiet sind Verbrachung und Verbuschung durch die Nutzungsaufgabe (Sukzession), der Nährstoffeintrag oder die Freizeitnutzung im Allgemeinen. Der Erhalt kann teilweise durch eine, die Nährstoffarmut begünstigende Bewirtschaftung, zum Beispiel durch extensive Schafbeweidung, gewährleistet werden. In einigen Teilen ist jedoch auch eine konventionelle Landwirtschaft erlaubt und gewünscht. Um der Sukzession entgegenzuwirken, ist der Rückschnitt der Feldgehölze zwingend notwendig.
    Um den Erhalt des Gebietes langfristig zu sichern, entstand ein Kooperationsprojekt zwischen der Stadt Mörfelden-Walldorf (Umweltamt), der Unteren Naturschutzbehörde, der Oberen Naturschutzbehörde, der unteren Landwirtschaftsbehörde, dem BUND Ortsverband Mörfelden-Walldorf, dem Schäfer Ben Klepp und den bewirtschaftenden Landwirten.

  • Heidelandschaft zwischen Mörfelden und Walldorf mit angrenzenden Flächen

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    Heidelandschaft westelich Mörfelden,                                                         Quelle: Natura 2000 Verordnung, Regierungspräsidium Darmstadt

    Das FFH-Gebiet „Heidelandschaft zwischen Mörfelden und Walldorf“ (5917-302) ist 225 ha groß, jedoch befinden sich lediglich 25 ha innerhalb der Gemarkungsgrenzen von Mörfelden-Walldorf im Staatswald. Das FFH-Gebiet überschneidet sich mit dem Vogelschutzgebiet „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau (6017-401)“.
    Während im Süden des Gebietes überwiegend stark saure bis versauerte Sedimente vorherrschen, finden sich im nordöstlichen Teil auch mäßig saure Standorte. Wald ist mit über 67% der Fläche der vorrangige Biotoptyp.
    Typisch für das FFH-Gebiet ist die offene, trockene Heidelandschaft mit Sandtrockenrasen auf den Kuppen der Dünen. Dazwischen liegen verstreut Kleingewässer mit artenreicher Amphibien- und Libellenfauna. Der West- und Ostrand wird abwechselnd durch totholzreiche Eichen–Hainbuchenwälder und Kiefernwälder bestimmt. Im Süden des Gebiets gehören einige Flächen zum Lebensraumtyp Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, an der Südostecke an der Startbahn liegt eine kleine, bodensaure Honiggras–Eichenwaldfläche und am Südrand ein       Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald.
    Das kleinräumige Mosaik bietet Amphibien, Insekten, Reptilien, Fledermäusen und Vögeln einen abwechselungsreichen Lebensraum. Dadurch hat sich das Gebiet zu einem bedeutenden Vorkommen von Sandheide mit Heidekraut, Ginster und Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie entwickelt.

  • Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf

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    Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf,                         Quelle: Natura 2000 Verordnung, Regierungspräsidium Darmstadt

    Das FFH-Gebiet „Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf“ (5917-304) liegt nördlich von Mörfelden-Walldorf und südlich des Frankfurter Flughafens. Von der Gesamtgröße von 798 ha liegen ca. 650 auf dem Gemarkungsgebiet Mörfelden-Walldorf.
    Das FFH-Gebiet überschneidet sich teilweise mit dem Landschaftsschutzgebiet „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau“. Darüber hinaus liegt es vollständig im Vogelschutzgebiet  „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau“ (6017-401).
    Die Böden in dem Gebiet sind im allgemeinen sauer; vielfach mesotroph bis oligotroph. Bei den Flächen des FFH-Gebietes handelt es sich um alte Waldstandorte mit hoher historischer Kontinuität. Das Gebiet ist charakterisiert durch das Vorkommen von Laubmischwaldflächen mit eingestreuten älteren Eichenbeständen.
    Eine Schutzwürdigkeit besteht aufgrund der individuenreichen Population des Hirschkäfers, aber auch aufgrund von Fledermäusen, insbesondere der Bechsteinfledermaus und dem großen Mausohr. Darüber hinaus spielen die, durch das Vogelschutzgebiet geschützten Vögel, eine bedeutsame Rolle. Hinzu kommen verschiedene Amphibien- und Libellenarten, wie Kammmolch und Große Moosjungfer.
    Hier finden sich Lebensraumtypen wie der Hainsimsen-Buchenwald sowie alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stileiche.
    Darüber hinaus sind kleinere Flächen mit trockenen Sandheiden, Dünen mit offenen Grasflächen, Oligo- bis mesotrophe, stehende Gewässer mit Zwergbinsengesellschaften und Pfeifengraswiesen sowie natürliche eutrophe Seen mit schwimmendem Laichkraut und Wasserschlauch dort beheimatet.

  • Kammereckswiesen und Kirschnerseckgraben von Langen

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    Kammerckswiesen und Kirschnerseckgraben von Langen, Quelle: Stadt Langen

    Das FFH-Gebiet „Kammereckswiesen und Kirchnerseckgraben von Langen“ (6017-305) umfasst einen südlich der Stadt Langen gelegenen, sich in Ost-West- Richtung erstreckenden Grünlandzug, der durch Querungen von Verkehrslinien in drei räumlich getrennte Teilflächen aufgegliedert ist. Von der Gesamtgröße von 45 ha, liegen ca. 10 ha auf dem Gemarkungsgebiet Mörfelden-Walldorf.
    Das Leitbild des Gebietes ist eine Wiesenlandschaft im Auebereich zweier Flachlandgewässer, mit einer Vielfalt an schutzwürdigen Wiesengesellschaften, Röhrichten und Seggenbeständen sowie vereinzelt Sonderstandorte mit Sandmagerrasen.
    Eine Schutzwürdigkeit besteht aufgrund der Offenlandlebensraumtypen „magere Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe“, „Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden“ und „Artenreichem Borstgrasrasen“. Hier kommen seltene Schmetterlingsarten wie der Dunkle Wiesenknopfbläuling vor.

  • Wald bei Groß-Gerau

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    Wald bei Groß-Gerau,                                                                                  Quelle: Natura 2000 Verordnung, Regierungspräsidium Darmstadt

    Das FFH-Gebiet „Wald bei Groß-Gerau“ (6016-304) besitzt eine zusammenhängende Fläche von nahezu 2312 ha und besteht aus drei unzerschnittenen Laubwaldbeständen nördlich von Groß-Gerau und östlich der A67 zwischen Rüsselsheim und Nauheim. Es liegt teilweise innerhalb des Vogelschutzgebietes „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau“ und beinhaltet die Naturschutzgebiete „Niederwald bei Groß-Gerau“ und „Sauergrund“.
    Das Gebiet wurde, aufgrund der alten Laubwaldbestände, mit schutzwürdigen Lebensraumtypen unter Schutz gestellt, die vor allem durch die Hydrologie beeinflusst werden. In den Teilgebieten, die vor allem durch Staunässe beeinflusst sind, ist der FFH Lebensraumtyp 9160 Sternmiren-Eichen Hainbuchenwald zu finden. An den Fließgewässern der Lebensraumtyp Erlen- und Eschenwälder  *91E0. Neben den artenreichen Waldgesellschaften, den alten Eichenbeständen und den erlenreichen Sumpfwäldern sind es Tümpel sowie Feuchtgebiete und Großseggenbestände, die das Gebiet auszeichnen.
    Hier finden sich auch seltene Käferarten, wie der Heldbock, Hirschkäfer, Eremit und der veilchenblaue Wurzelhalsschnellkäfer sowie geschützte Fledermausarten, wie die Bechsteinfledermaus oder das Große Mausohr und der größte hessische Bestand der großen Moosjungfer. Teile des Gebietes sind auch Vogelschutzgebiet; hier kommen Arten wie Mittelspecht, Schwarzkehlchen, Wendehals, Wiedehopf, Heidelerche und Bachpieper sowie Grau- und Schwarzspecht, Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard, Gartenrotschwanz und Neuntöter vor. Weiterhin handelt es sich um ein besonderes Schutzgebiet für Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Zwergdommel, Drosselrohrsänger und Wachtelkönig. Das Gebiet ist außerdem Rastgebiet des Kranichs.
    Hauptziele sind die Erhaltung und Verbesserung der meist wassergeprägten Lebensräume, durch Sicherung und Förderung der extensiven Grünland- und Waldbewirtschaftung sowie eine störungsarme Regelung des Freizeitbetriebes. Weiterhin ist die Entwicklung naturnaher und strukturreicher Bestände mit einem hohen Totholzanteil, liegend oder stehend, angestrebt. Dazu gehören der Erhalt der Höhlen- und Horstbäume sowie die Sicherung eines ausreichenden Netzes dieser.
    In vielen Teilen des Waldes ist die optimale Pflege ein Nutzungsverzicht, jedoch gibt es auch Bereiche, in denen eine ordnungsgemäße forstliche Nutzung zielkonform und in manchen Bereichen, um die Verjüngung des Eichenbestandes zu fördern oder invasive Arten wie die spätblühende Traubenkirsche zu  entnehmen, notwendig ist.

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