FAQ Förderrichtlinie

FAQ zur Förderrichtlinie 

"Stadtgrün statt Graustadt"


  • Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

    Für die Beantragung einer Förderung nutzen Sie bitte diesen Vordruck:


    Dem Antrag sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:

    • Skizze des Grundstücks mit der Verortung der Fläche für die Begrünungsmaßnahme (inkl. Flächengröße)
    • Fotos der Fläche vor der Umsetzung der Maßnahme mit Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme (inkl. Angaben zur Flächenaufteilung)
    • aktueller Grundbuchauszug, aus dem Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft hervorgehen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen zusätzlich beizufügen:

  • In welchem Zeitraum muss die Umsetzung der Maßnahme erfolgen?

    Die Maßnahme muss nach der Förderzusage innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden. Der Abschluss der Maßnahme ist der Stadtverwaltung unaufgefordert mitzuteilen und entsprechende Unterlagen einzureichen.

  • Wann erhalte ich das Fördergeld?

    Nach Erhalt der Förderzusage und Abschluss der Maßnahme innerhalb von 12 Monaten, ist die Beendigung der Stadt Mörfelden-Walldorf schriftlich mitzuteilen. Dieser Mitteilung sind Fotos der Umsetzung, Rechnungskopien und Belege von förderfähigen Kosten und ggf. Nachweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von abgetragenem Material, beizufügen. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen wird die Fördersumme festgelegt und schnellstmöglich ausgezahlt.

  • Dürfen nur Pflanzenarten aus den Artenlisten verpflanzt werden?

    Die der Förderrichtlinie angehängten Artenlisten dienen als Vorschlagsliste und sind nicht verpflichtend. Die von der Stadt Mörfelden-Walldorf ausgewählten Gehölze bieten eine Auswahl von einheimischen Arten, welche sich gut für die jeweiligen Maßnahmen eignen. So sind beispielsweise Baumarten vertreten, welche einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz und dem Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Damit sich das Gehölz in seiner ganzen Pracht entwickeln kann, ist es wichtig eine Art auszuwählen, die für das entsprechende Platzangebot passend ist

  • Welche Maßnahmen können in welcher Höhe bezuschusst werden?

    • Dachbegrünung: bis zu 50 %, höchstens 2.000 €
    • Fassadenbegrünung: bis zu 50 %, höchstens 1.000 €
    • Entsiegelung/Begrünung Vorgarten: bis zu 50 %, höchstens 2.000 €
    • Gehölze im Hausgarten: bis zu 50 %, höchstens 500 €
    • Artenschutzmaßnahmen: bis zu 50 %, höchstens 500 €
  • Sind Mehrfachförderungen möglich?

    Mehrfachförderungen durch die Förderrichtlinie "Stadtgrün statt Graustadt" können möglich sein, wenn Sie nicht denselben Bereich betreffen.

    Beispiel:                                                                                                                                                                          Sie möchten Ihren Vorgarten entsiegeln und beantragen hierfür eine Förderung durch die städtische Förderrichtlinie. Die damit verbundene Begrünung von 50 % kann in diesem Fall nicht zusätzlich durch eine Baumpflanzung gefördert werden. Beantragen Sie allerdings eine weitere Förderung für die Pflanzung von Bäumen in Ihrem Hausgarten, also einem anderen Bereich Ihres Grundstücks, könnte auch für diese Maßnahme eine Förderung möglich sein.

    Sollten Sie für eine Maßnahme bereits eine andere Förderung beispielsweise durch das Land Hessen oder einen anderen Fördermittelgeber erhalten, entfällt der Anspruch auf Förderung gemäß Förderrichtlinie "Stadtgrün statt Graustadt" der Stadt Mörfelden-Walldorf.

  • Wer darf den Antrag stellen?

    Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Haus- und Grundstückseigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften, Mieter*innen, Vereine und Verbände im Gemarkungsgebiet der Stadt Mörfelden-Walldorf. Eine Vollmacht der Grundstückseigentümer*in ist jeweils erforderlich.

  • In welchen Fällen ist eine Förderung nicht möglich?

    Begrünungen und Entsiegelungen können nur dann gefördert werden, wenn sie nicht aufgrund rechtlicher Bindungen ohnehin vorzunehmen sind (z. B.  aufgrund eines Bebauungsplans oder als Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß Naturschutzgesetz).

  • Werden auch Begrünungsmaßnahmen im Vorgarten gefördert?

    Ja, auch Begrünungsmaßnahmen im Vorgarten werden gefördert. Förderfähig sind neben den Kosten für Pflanzen auch die Kosten für Pflanz- und Befestigungsmaterial und die fachgerechte Pflanzung selbst.

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