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Private Begrünungsmaßnahmen
Förderrichtlinie private Begrünungsmaßnahmen
Hausgärten bieten viel Raum und Möglichkeiten, der bedrohten Natur in Dorf und Stadt wirkungsvoll zu helfen.
Auch in Mörfelden-Walldorf kann durch die Pflanzungen von heimischen, standortgerechten Laubgehölzen im Hausgartenbereich ein wesentlicher Beitrag zum Natur- und Umweltschutz im immer dichter besiedelten Bereich geleistet werden.
Um die Entscheidungen für mehr Natur im Hausgarten zu erreichen, werden solche Pflanzungen durch ein Förderprogramm von der Stadt Mörfelden-Walldorf seit 1995 finanziell unterstützt.
Durch die am 01.10.2022 neu in Kraft getretene Förderrichtline "Stadtgrün statt Graustadt" werden Fassaden- und Dachbegrünungen, Vorgartenbegrünungen, Gehölze im Hausgarten sowie Artenschutzmaßnahmen gefördert. Das Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, die Lebens- und Umweltqualität in der Stadt zu verbessern.
Gemäß Beschluss Drucksache 16/0484.1 vom 22.10.2019, ist die Neupflanzung von Bäumen, die durch Sturmereignisse abgängig oder beschädigte Bäume ersetzen, ebenfalls förderfähig.
Wir weisen darauf hin, dass für die Vorgartenbegrünung ausschließlich freiwillige Maßnahmen gefördert werden. Eine Förderung durch im Bebauungsplan festgesetzte Bestimmungen ist nicht möglich.
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- Flyer Kreis Groß-Gerau: "Vorgärten: statt grau, trostlos und heiß - lieber bunt und vielfältig"
- Förderrichtlinie "Stadtgrün statt Graustadt"
- Anlage 5.1 Artenliste Fassadenbegrünung
- Anlage 5.2 Artenliste Vorgartenbegrünung
- Anlage 5.3 Artenliste Gehölze im Hausgarten
- Anlage 5.4 Artenschutzmaßnahmen
- Förderantrag