BAUMSCHUTZSATZUNG

Baumschutzsatzung

Baumschutzsatzung

Bäume dienen nicht nur zum Wohlbefinden, zur Ruhe und Erholung für jeden einzelnen auch die Lebensqualität wird durch den Anteil der Bäume definiert. Bäume helfen nicht nur zu einem schönen Stadtbild beizutragen, sondern sind auch wichtige Lebensraumangebote für Pflanzen und wildlebende Tiere und dämpfen den Lärmpegel ein.

 

Mit der Baumschutzsatzung, welche zum 01.10.2022 in Kraft tritt, wird der Baumbestand in der Stadt Mörfelden-Walldorf zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Das bedeutet, dass der Baumbestand innerhalb des bebauten Bereichs der Stadt Mörfelden-Walldorf geschützt und erhalten wird.

Die Satzung regelt weiterhin unter welchen Voraussetzungen eine Fällung möglich ist, dies unterliegt der schriftlichen Genehmigung durch die Stadt Mörfelden-Walldorf.

Von dieser Satzung geschützt sind u.a. Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 cm in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden sowie Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.

Neben dem Genehmigungsverfahren möchte die Stadtverwaltung betroffenen Bürger*innen in Sachen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, Nachpflanzungen und zur Kontaktvermittlung, beratend zur Seite stehen.


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