Neue LärmschutzwÄnde für Mörfelden und Walldorf

Neue Lärmschutzwände

Neue Lärmschutzwände für unsere Stadt

Entlang der Riedbahnstrecke soll über das Bundesprogramm Lärmsanierung eine Lärmschutzwand errichtet werden – ohne Kosten für Anwohner.

Lange hat die Stadt Mörfelden-Walldorf sich darum bemüht, jetzt wird es langsam konkret: Mehr Lärmschutz entlang der direkt durch beide Stadtteile führenden Bahnstrecke. Mit Mitteln aus dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes sollen insgesamt 4 Lärmschutzwände, 2 je Ortsteil, errichtet werden. Die Planungs- und Baumaßnahmen werden durch die Deutsche Bahn AG durchgeführt.

Die 3 Meter hohen Lärmschutzwände sollen beidseitig der Schienentrasse errichtet werden. In Mörfelden werden alle bebauten Bereiche auf beiden Seiten des Bahndamms zukünftig durch eine Lärmschutzwand geschützt. In Walldorf soll die Lärmschutzwand westlich der Riedbahn von der bestehenden Lärmschutzwand (Wohngebiet Plassage) bis zum Ecktännchen reichen; östlich der Bahn wird über die gesamte Länge des bebauten Stadtgebiets eine Lärmschutzwand errichtet.

Zukünftig sollen hierdurch Lärmsenkungen um rund 6-7 dB(A) in Mörfelden und 5-6 dB(A) in Walldorf erreicht werden. 


Wie sollen die Lärmschutzwände aussehen?

Viele haben sich an der Umfrage zur farblichen Gestaltung der Lärmschutzwand beteiligt. Dank für die Teilnahme an der Umfrage! Mit knapp 200 Rückmeldungen haben wir erfahren, dass die Mehrheit einen Farbverlauf in Grautönen favorisiert. Mittlerweile hat der Magistrat eine Vorlage zur Gestaltung der Lärmschutzwand beschlosse und ist den Wünschen der Bürger:innen gefolgt. 


Einige von Ihnen haben die Möglichkeit genutzt, auch Fragen zu stellen oder Wünsche zu äußern. Hier Rückmeldungen zu den häufigsten Themen, die angesprochen wurden:

Begrünung der Lärmschutzwand: Eine Begrünung der Lärmschutzwand auf der Gleisseite ist nicht möglich, da dadurch die schallschluckende Wirkung der Lärmschutzwand (hochabsorbierende Ausführung) aufgehoben wird. Das gilt auch für Bereiche entlang der Straßen, wo die Bahn uns auch für die Straßenseite hochabsorbierende Elemente angeboten hat. Eine Begrünung der Lärmschutzwand ist mit einer Vorpflanzung oder einem vorgebauten Kletterelement auf der städtischen Seite möglich. Diese Begrünung muss zur ständigen Pflege gut erreichbar sein. Weiterhin wird entsprechender Raum für die Bepflanzung benötigt. Die Verwaltung wird die Umsetzbarkeit von Begrünungen prüfen.

Grüne Lärmschutzwand: Wir bemühen uns, dass die Bereiche der Lärmschutzwand, welche „im Grünen“ stehen (z.B. Bahndamm in Mörfelden, Waldbereich Höhe Treburer Oberwald) auch in grünen (naturnahen) Farben gestaltet sein wird. Die Farbgebung für die Straßenräume soll hingegen Farben aus dem Straßenbild aufgreifen – hier würde „grün“ als Fremdkörper wirken.

Graffiti-Flächen anbieten versus Graffiti verhindern: Die Meinungen gehen auch in der Umfrage stark auseinander. Mancher wünscht sich extra Flächen für Graffiti, andere haben Angst, die Lärmschutzwand wird beschmiert. Die Lärmschutzwandelemente sind grundsätzlich so behandelt, dass sich Graffiti entfernen lässt. Besondere Flächen zur freien oder gezielten Kunst-Gestaltung sind bisher nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird das in den Gestaltungsvorschlag an die Gremien einfließen lassen.

Transparente Elemente: Transparente Elemente haben keine Schallabsorption und eine schlechtere Schallschutzwirkung. Sie dürfen deshalb nur an ausgewählten Bereichen (z.B. Bahnhöfe, Brücken) verwendet werden. Im Rahmen des bereits abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens hat die Stadt mit der Bahn die transparenten Elemente verbindlich festgelegt. Diese stehen also bereits fest und werden im Rahmen der Gestaltung nicht mehr angepasst.

Bestehendes Grün erhalten: Ja sowohl wir als Stadt wie auch die Bahn wollen die bestehenden Grünflächen und Bäume möglichst erhalten. Das ist auch geplant, da der Baum vom Gleis aus durchgeführt wird. Die Lärmschutzwand wird grundsätzlich dort errichtet, wo die Bahn bereits jetzt aufgrund der nötigen Sicherheitsabstände Aufwuchs mit Bäumen oder Sträuchern durch regelmäßigen Rückschnitt verhindert. Es wird nur in wenigen Einzelfällen in Grünbereiche eingegriffen.

Photovoltaikelemente anbringen: Diese gute Idee scheitert momentan noch an den Punkten Vandalismusgefahr, notwendige technische Infrastruktur für den erzeugten Strom und fehlende Machbarkeitsuntersuchungen.  

Abwechslungsreiche Gestaltung und farbliche Akzente: Auch zu diesem Thema gehen die Meinungen stark auseinander. Dennoch ist das vermutlich Baulogistisch nicht möglich, denn wenn die Bahn in 5 Monaten alle geplanten Baumaßnahmen auf der Riedbahn umsetzen will, kann die Lärmschutzwand bei uns nicht über die Gebühr kompliziert gestaltet werden. Wir sind hierzu im Dialog mit der Bahn.


  • Was ist das Lärmsanierungsprogramm?

    Das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" besteht seit 1999. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Zuständig für die Durchführung der Lärmsanierung an den bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist die DB Netz AG. Weitere Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf der Homepage des Eisenbahnbundesamtes.

    Mit Schreiben vom 11.11.2002 hat die Stadt die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm beantragt. Die beiden Ortsdurchfahrten wurden daraufhin 2005 in das Gesamtkonzept des Bundes aufgenommen. In 2016 erfolgten erste Abstimmungen zu Lage, Länge und Umfang der Lärmsanierungsmaßnahmen zwischen Bahn und Stadt. Erst in 2020 wurde das förmliche Planfeststellungsverfahren zur Lärmsanierung (Errichtung von Lärmschutzwänden) gestartet, eine erste Beteiligungsrunde im August 2020 durchgeführt, die im April 2021 wiederholt wurde. Im März 2022 wurde der Planfeststellungsbeschluss gefasst, damit liegt die Baugenehmigung für die Lärmschutzwände vor, die nun 2024 im Zuge der Sanierung der Riedbahn gebaut werden. Im Dezember 2022 entschied die Stadtverordnetenversammlung über die Farbgestaltung der zu bauenden Lärmschutzwände.

  • Reflektiert die Lärmschutzwand den Schall? Wieviel Lärm fängt die Wand ab?

    Die Lärmschutzwand besteht auf der Bahnseite aus schallabsorbierendem Material – dadurch „schluckt“ die Lärmschutzwand einen Teil des Lärms. Im Bereich der Piemontstraße wird aufgrund des dort herrschenden Autoverkehrs auch die Straßenseite der Lärmschutzwand mit solch einer schallabsorbierenden Oberfläche ausgeführt.

    Allein die Lärmschutzwand reduziert den Lärm um über 10 dB(A) – das ist ein deutlich hörbarer Unterschied. Mit der schallabsorbierenden Oberfläche wird es dann noch etwas leiser. Für den einen oder anderen Anwohner direkt an der Schiene können Reduzierungen bis 16 dB(A) entstehen, aber in der Regel wird es im Stadtgebiet um die 6 dB(A) leiser werden. Der beste Schallschutz wird direkt auf der Rückseite der Lärmschutzwand erzielt; wenn man sich von der Lärmschutzwand entfernt, wird der Effekt dann langsam weniger.

    Vorteil der schallabsorbierenden Beschichtung ist übrigens auch, dass der Schall nicht zwischen Lärmschutzwand und Bahn oder Lärmschutzwand und Lärmschutzwand reflektiert wird.

  • Wie sieht die Lärmschutzwand aus?

    Die Lärmschutzwand wird eine Höhe von 3 m ab Oberkante Gleis haben. Das heißt, dass Sie teilweise höher sein wird als 3 m (z.B. auf dem Bahndamm in Mörfelden), teilweise aber auch „niedriger“ sein wird. Dies ist vor allem in den Bahnhofsbereichen der Fall, wo die Gleise deutlich tiefer liegen als die Oberkante des Bahnsteigs.

    Grundsätzlich ist die Lärmschutzwand aus undurchsichtigen Einzelelementen aufgebaut, welche an Beton-Pfosten eingehängt und mit einem Betonsockel versehen sind. Nur in bestimmten Bereichen werden transparente Elemente eingesetzt, denn diese haben einen schlechteren Lärmschutzfaktor wie die undurchsichtigen Elemente. Deshalb werden nur in den Bahnhofsbereichen, auf Brückensituationen und in Walldorf bei einigen auf die Lärmschutzwand zuführenden Stichstraßen transparente Elemente im oberen Abschnitt der Lärmschutzwand verwendet. Unten bleiben immer ein Teil der Elemente undurchsichtig.

  • Wann soll die Lärmschutzwand gebaut werden?

    Aktuell gehen wir von einem Baubeginn Mitte 2024 aus. Vorarbeiten sind für Januar 2024 geplant. Die Arbeiten sollen während der Generalsanierung der Riedbahn erfolgen.

  • Werden neue Fenster und anderer passive Lärmschutzmaßnehmen bei Anwohner*innen gefördert?

    Alle Fördermaßnahmen für passiven Schallschutz werden erst nach dem Bau der Lärmschutzwand geprüft. Eine Förderung von bereits abgeschlossenen baulichen Veränderungen ist nicht möglich.

    Passive Schallschutzmaßnahmen sind förderfähig wenn die Grenzwerte für die Lärmsanierung nachts in Aufenthaltsräumen überschritten werden.

    Gefördert werden nachfolgende Schallschutzmaßnahmen:

    o Einbau Schallschutzfenster

    o Dämmung von Rollladenkästen

    o Dämmung von Dächern

    o Einbau Schalldammlüfter

    75% der Kosten sind förderfähig, 25% müssen durch den Eigentümer getragen werden.