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FLK

FLK - Fluglärmkommission

Die Fluglärmkommission (Kommission zur Abwehr des Fluglärms) ist eine gesetzlich vorgesehene Kommission, die an allen Verkehrsflughäfen gebildet wird. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der Kommunen, der Luftverkehrswirtschaft, des Ministeriums und Vertretern aus verschiedenen Organisationen.

Die Aufgaben der Fluglärmkommission sind in §32b Luftverkehrsgesetz geregelt, demnach berät die Fluglärmkommission die Behörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen.
Bei den zu beratenden Behörden handelt es sich unter anderem um das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung.