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Lärmobergrenze
Lärmobergrenze
Seit November 2017 gilt am Frankfurter Flughafen eine Lärmobergrenze. Für die Bewohner des Rhein-Main Gebiets heißt das, dass die Fluglärmbelastung in der Region nicht immer weiter steigt und deutlich hinter dem im Planfeststellungsbeschluss prognostizierten Wert zurückbleibt (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen).
Der Stadt Mörfelden-Walldorf geht diese Lärmobergrenze jedoch nicht weit genung; sie fordert daher schon seit langem, zusammmen mit der Initiative Zukunft Rhein-Main, die verbindliche Festlegung eines Reduktionsziels um jährlich 0,4 dB(A) Beschluss über Anforderungen bei der Einführung einer Lärmobergrenze.
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