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Schiedsamt

Wahl zur Schiedsfrau oder Schiedsmann

Ausschreibung Wahl

einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes

Römische Göttin der Gerechtigkeit, in der einen Hand eine Waage, in der anderen ein Richtschwert


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bewerben um

das Amt einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes
bis zum 31. März 2025

beim Hauptamt der Stadt Mörfelden-Walldorf, Westendstraße 8,
64546 Mörfelden-Walldorf

Laut Hessischem Schiedsamtsgesetz müssen Bewerberinnen und Bewerber:

  •  nach Ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein
  •  bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr vollendet haben
  •  die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
  •  in Mörfelden-Walldorf wohnen
  •  nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sein.


Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl ist im Mai 2025 vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie unter Schiedsamt

Kontakt

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