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Wahlhelfer gesucht 2025
Wahl zum Bundestag am 23.02.2025 sowie
Bürgermeisterwahl am 16.03.2025 und eventuelle Stichwahl am 30.03.2025
Link zur online Wahlhelferbewerbung https://onlineantrag.ekom21.de/olav/wahlhelfer?mbom=6433008
Bitte erfassen Sie bei der Online Bewerbung im Feld "Mitteilung an das Wahlamt" für welche Wahl Sie tätig sein möchten. Sofern keine Eintragung vorgenommen wird, berücksichtigen wir Sie für alle der oben genannten Wahlen.
Wahlen sind die Grundlage der Demokratie. Sie lebt von der aktiven Teilnahme am politischen Wahlgeschehen.
Die Durchführung einer Wahl funktioniert nur mit der Unterstützung vieler ehrenamtlicher Kräfte. Es werden dafür immer Helfer*innen benötigt. Etliche Personen melden sich freiwillig dafür, einige sind sogar schon seit vielen Jahren dabei. Auch Sie können hier aktiv werden.
Wollten Sie schon immer mal wissen, was hinter den Kulissen einer Wahl vor sich geht? Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Sie benötigen keine Vorkenntnisse. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie von uns.
Was machen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Beaufsichtigung des Wahlgeschehens sowie Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Einhaltung der Wahlgrundsätze überwachen (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
- Vermerk über die Teilnahme der Wahlhandlung im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk (nach Beendigung der Wahl)
Welche Voraussetzungen sind für die Ausübung des Ehrenamtes zu erfüllen?
Wahl zum deutschen Bundestag
- Sie müssen Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
- mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 23. Februar 2007 geboren)
- seit mindestens 3 Monaten (vor der Wahl, also vor dem 23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sein und Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Wochen in Mörfelden-Walldorf haben (Stichtag 12.01.2025)
Bürgermeisterwahl
- Sie müssen Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG) oder
- Unionsbürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein
- mindestens 18 Jahre alt (bzw. am oder vor dem 16. März 2007 geboren)
- Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Wochen in Mörfelden-Walldorf haben (Stichtag 12.01.2025)
- Sie müssen Deutsche/r (im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG)
Ablauf am Wahltag im Wahllokal
- Treffen im Wahllokal ca. 7:30 Uhr
- Einweisung und Einteilung der Gruppen durch den Wahlvorsteher (1. Gruppe 7:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr; 2. Gruppe ca. 13:00 Uhr bis Ende)
- Eintreffen aller Wahlhelfer im Wahllokal gegen 17:45 Uhr
- Beginn der Auszählung nach Wahlschluss (ca. 18 Uhr)
- Treffen im Wahllokal ca. 7:30 Uhr
Ablauf am Wahltag im Briefwahllokal
- Treffen im Briefwahllokal um 16:00 Uhr
- Einweisung durch den Wahlvorsteher
- Beginn der Tätigkeiten bis Ende der Auszählung
Alle Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten als Dankeschön ein „Erfrischungsgeld“.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Stadtbüros oder an Frau Felch, Frau Doxakakis oder Frau Mertens.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich unter dem nachfolgenden Link online zu registrieren.
https://onlineantrag.ekom21.de/olav/wahlhelfer?mbom=6433008
Gerne können Sie sich auch per Mail unter wahlhelfer@moerfelden-walldorf.de melden. Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigen wir, soweit wir können.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns vorab herzlich.
Ihr Wahlamt
Kontakt
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