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Bürgerbegehren- und -entscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden direkt in die lokale Politik einzugreifen. Mit dem Bürgerbegehren stellen die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf einen Bürgerentscheid. Vorraussetzung für den Bürgerentscheid ist die erfolgreiche Durchführung eines Bürgerbegehrens, bei dem der gestellte Antrag von einer bestimmten Anzahl an Wahlberechtigten unterschrieben wurde. Zudem muss die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden können und in dem Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Neben der Abstimmungsfrage muss auch auf allen Unterschriftenlisten eine Begründung stehen. Es sind strenge Fristen für die Beantragung und Durchführung zu beachten. Der Bürgerentscheid wird von der Kommune organisiert und wie eine Wahl durchgeführt. Bei der Abstimmung können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit Ja oder Nein abstimmen. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die allerdings in Mörfelden-Walldorf mindestens 25% der Stimmberechtigten ausmachen muss.