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BEantragung Briefwahlunterlagen

Beantragung ab 13.01.2025 möglich

Briefwahl beantragen

Beantragung eines Wahlscheins

Können Sie am Wahltag nicht persönlich wählen, ist dies kein Wahlhinderungsgrund. Problemlos kann die Wahl per Briefwahl oder mit einem Wahlschein ausgeübt werden. Die Beantragung eines Wahlscheins kann vorab ab dem 13. Januar 2025 ausschließlich online erfolgen. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen können voraussichtlich frühstens ab der 6 Kalenderwoche (Anfang Februar 2025) versendet werden.

  • Was ist zu beachten?

    Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Mörfelden-Walldorf eingetragen sein. Darüber erhalten Sie entsprechende Wahlbenachrichtigung. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ein Wahlschein kann Ihnen optional mit oder ohne Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

    Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

  • Einen Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie wie folgt:

    postalische Beantragung

    Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, füllen Sie diese entsprechend aus und senden sie an das Wahlamt zurück. Bitte beachten Sie, die Wahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen bzw. zurückzusenden. Die postalische Zustellung kann 3 bis 4 Werktage dauern.

    persönliche Beantragung

    Alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen sowie den Wahlschein persönlich zu erhalten. Der Service für die Ausstellung wird Ihnen in den Stadtbüros angeboten. Hierfür bitten wir Sie, Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mitzubringen. In den Stadtbüros können zudem ausgefüllte Wahlunterlagen abgegeben werden.

    online Beantragung

    Optional steht Ihnen als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit zur Verfügung, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

  • Wählen mit Wahlschein

    Mit einem ausgestellten Wahlschein sind Sie berechtigt, in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises Ihre Stimme persönlich am Wahltag abzugeben. Die Angabe des Wahlkreises finden Sie auf Ihrem Wahlschein.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


Kontakt

Wahlamt

Adresse:

Rathaus Walldorf

Flughafenstraße 37

64546 Mörfelden-Walldorf


Telefon:

06105 938 260

06105 938 838