- Rathaus
- Verwaltung
- Service
- Abfall
- Daten & Fakten
- Gesellschaften
- Politik
- Stadtrecht & Wahlen
- Wichtige Informationen
- Leben
- Bauen
- Beratungsstellen
- Bildung
- Demokratie leben!
- Integration
- Kinder
- Kindertagespflege
- Betreuungsangebote an den Grundschulen
- Kitas
- Kontakt Kita
- Elterninformationen
- Kita I Treburer Straße
- Kita II Okrifteler Straße
- Kita III Elsa-Brandström-Straße
- Kita IV Otto-Hahn-Straße
- Kita V Heidelberger Straße
- Kita VI Parkstraße
- Kita VII Kollwitzweg
- Kita VIII Jean-Calvin-Straße
- Kita IX Okrifteler Straße
- Kita X Grünewaldweg
- Kita XI Nordring
- Kita XII Gärtnerweg
- Kita XIII Waldkindergarten
- Kita XIV Waldkindergarten
- Märkte & Feste
- MöWa2o3o
- Soziales
- Sozialer Zusammenhalt
- Treffpunkt im Bahnhof
- Treffpunkt Waldenserhof
- Freizeit
- Umwelt
- Energie und Klimaschutz
- Flughafen
- Forst
- Lärmschutz
- Mobilität
- Umwelt- und Naturschutz
- Wirtschaft
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Beteiligung
- Karriere
- Presse
- 2024
- Newsletter
- 2025
- 13.01. Bilderbuchkino in der Stadtbücherei Walldorf
- Sternensinger 2025
- Plaudercafé Januar 2025
- 21.01. Bilderbuchkino in der Stadtbücherei Mörfelden
- Neujahrskonzert des Sinfonieorchester Mörfelden-Walldorf
- Briefwahl beantragen
- Quartiersspaziergang Januar 2025
- „Mörfelden Hardcore City IX“
- Gedenken an Femizid
- Sport- und Kulturamt zieht von Mörfelden nach Walldorf
- 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
- Kabel gehören nicht in Altglascontainer
- 10.02. Bilderbuchkino in der Stadtbücherei
- Podiumsdiskussion 2025
- TagesKids - Online Info-Veranstaltung
- Aufsuchende Energieberatung hat noch freie Termine
- Anpassung Wasserzählergebühren
- Workshop Zukunft planen
- Vortrag Vererben
- Gerauer Straße Bauarbeiten Abschnitt 3b
- Challenge 2000
- Musiker-Flohmarkt 2025
- Solar-Förderprogramm 2035 ist vom Magistrat beschlossen
- Projekte
- Veranstaltungskalender
- Verkehrssperrungen
- Допомога українкам
- Hilfe für die Ukraine
Wettaufwandsteuer
Wettaufwandsteuer
Mit Urteil vom 20.09.2022 (Az. 9 C 2.22) hat das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer für unzulässig erklärt.
Die Satzung über die Erhebung einer Wettaufwandsteuer im Gebiet der Stadt Mörfelden-Walldorf findet bis zur Aufhebung durch die Stadtverordnetenversammlung keine Anwendung.
Allgemein
Die Stadt Mörfelden-Walldorf erhebt eine Wettaufwandsteuer als örtliche Aufwandssteuer.
Gegenstand der Steuer ist der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro, in dem Pferde- und Sportwetten vermittelt oder veranstaltet werden und neben der Annahme von Wettscheinen, auch an Terminals o. ä., das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird.Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der/die Betreiber/in (Veranstalter/in) des Wettbüros. Mehrere Steuerschuldner haften als Gesamtschuldner.
Steuerbemessung
Bemessungsgrundlage ist der Brutto-Wetteinsatz der Wettenden ohne jegliche Abzüge.
Steuersätze
Hier gelangen Sie zu den Steuer- und Gebührensätzen.
Erklärung
Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs ist dem Magistrat eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer zu entrichten. Die unbeanstandete Entgegennahme der Erklärung gilt als Steuerfestsetzung.
Ein Steuerbescheid ist nur zu erteilen, wenn der Steuerschuldner bis zum Ablauf der Anmeldefrist die Steueranmeldung nicht abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Erklärung festzusetzen ist.Fälligkeit
Die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres am 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar fällig.
Wird ein Steuerbescheid erteilt, ist die Steuer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.