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Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Allgemein
Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er in Deutschland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Die Gewerbesteuer gehört neben der Grundsteuer zu den Real- bzw. Objektsteuern. Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbebetrieb und dessen objektive Ertragskraft besteuert.Festsetzung
Das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren ist zweistufig. Die eigentlichen Besteuerungsgrundlagen (Gewerbeertrag und Messbetrag) sowie die Steuerpflicht werden von den Finanzämtern festgestellt, während die Gemeinde die Gewerbesteuer nach Anwendung des gültigen Hebesatzes festsetzt.
Die zu entrichtende Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag x HebesatzGewerbesteuermessbetrag
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärung den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgestellt.
Zerlegung
Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.
Hebesatz
Hier gelangen Sie zu den Steuer- und Gebührensätzen.
Kontakt
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