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Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland

Natürlich können Sie auch im Ausland heiraten. Der richtige Ort für den "schönsten Tag des Lebens" liegt vielleicht in der Ferne. Ob an exotischen Stränden, inmitten eines Bergpanoramas oder in einer pulsierenden Metropole - alles ist möglich. Es muss ja nicht immer Mörfelden-Walldorf sein.

Sollten Sie sich dazu entschlossen haben im Ausland zu heiraten, benötigen Sie je nach Land unterschiedliche Dokumente.

Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von:

  • der eheschließenden Behörde im Ausland
  • der ausländischen Vertretung in Deutschland oder
  • der deutschen Vertretung im Ausland

Voraussetzung für eine wirksame Ehe ist, dass die Heirat nach den im Eheschließungsland geltenden Bestimmungen geschlossen wird.

Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem Standesamt am Wohnort bzw. vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt das Standesamt von beiden Verlobten grundsätzlich die gleichen Unterlagen wie zur Eheschließung in Deutschland.

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist u.a. abhängig vom Familienstand sowie der Staatsangehörigkeit.

Allgemeine Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen

  • alle Unterlagen müssen im Original vorliegen
  • fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer) benötigt

 

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