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Katzen

Katzenschutzverordnung

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Katzenschutzverordnung: Freilaufende Katzen müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden

Die Zahl freilebender Katzen steigt. Häufig sind sie krank, unterernährt oder verletzt. Auch in Mörfelden-Walldorf gibt es herrenlose Katzen. Damit sich die Tiere nicht unkontrolliert vermehren und unnötig leiden, gibt es langfristig nur eine Möglichkeit: Die Kastration.

Haben Sie Ihre Katze schon kastrieren lassen? Nicht alle Katzenfreunde wagen mit ihrem Tier den Gang zum Tierarzt. Das ist aber dringend notwendig, denn in Mörfelden-Walldorf gibt es eine Katzenschutzverordnung. Katzenhalter sind daher verpflichtet, Freigängerkatzen von einem Tierarzt kastrieren, chippen oder tätowieren sowie registrieren zu lassen.  Die Katzenschutzverordnung gilt im gesamten Stadtgebiet.

Die Verordnung gilt für Freigänger-Katzen ab fünf Monate. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

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