Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Wer kann sich melden?

Das Meldesystem – Interne Meldestelle für Hinweisgebende – richtet sich hauptsächlich an alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Mörfelden-Walldorf. Hierzu gehören alle  Ämter, Stabsstellen, Dezernatsbüros sowie alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Mörfelden-Walldorf Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (wie zum Beispiel Lieferant*innen der Stadtverwaltung).

Wer einen Hinweis an eine Meldestelle gibt, wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt.


Welche Meldewege gibt es?

Hinweise können bei der Internen Meldestelle der Stadt Mörfelden-Walldorf entweder online, per Telefon, E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.