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Haushalt
Haushaltsplan
So, wie die meisten Privatpersonen größere und kleinere Anschaffungen im Voraus planen, so plant dies auch die Kommune. Ist bei Privatpersonen der Zeitraum für solch eine Planung oftmals auf die monatlichen Einnahmen und Ausgaben beschränkt, so ist die Kommune per Gesetz dazu verpflichtet, diese für ein Jahr im Voraus zu planen.
Der Haushaltsplan enthält alle Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen einer Kommune, gibt über die gesamte Finanzsituation der Stadt Auskunft und ist budget- und produktbezogen gegliedert. Er ist Grundlage der kommunalen Finanzwirtschaft. Im Wesentlichen besteht der Haushaltsplan aus dem
- Ergebnishaushalt
- Finanzhaushalt
- Investitionsplan
Grundsätzlich muss der Haushaltsplan in Aufwendungen und Erträgen sowie Ein- und Auszahlungen ausgeglichen sein.
Der Haushaltsplan wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist somit Ausdruck der politischen Prioritäten hinsichtlich Art und Umfang der Aufgabenerfüllung.
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