Häuserdächer von Mörfelden mit vielen Sprechblasen, die "was", "Wo" und "wann" fragen

Bürgerfragestunde

Bürgerfragestunde

Probeweise sollen Einwohner*innen im Rathaus Walldorf, Stadtverordnetensitzungssaal (1.01) vor Beginn der Ausschusssitzungen in der Zeit von 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr die Möglichkeit haben Fragen über kommunale Angelegenheiten zu stellen. Die nächsten durchführbaren Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Bürgerfragestunde ist eine freiwillige Angelegenheit.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Bürgerfragestunde haben Sie die Gelegenheit Ihre Fragen schriftlich im Büro des Stadtverordnetenvorstehers einzureichen. Die Fragen können Sie persönlich abgeben oder zur Niederschrift vortragen (Rathaus Mörfelden, Zimmer 402), per Post senden (Magistrat der Stadt Mörfelden-Walldorf, Büro des Stadtverordnetenvorstehers, Westendstraße 8, 64546 Mörfelden-Walldorf), per Telefaxnachricht (Rufnummer 06105-938888) übermitteln oder uns per E-Mail hauptamt@moerfelden-walldorf.de) bzw. direkt durch unser Onlineformular  zukommen lassen.
  • Spontane Fragen sind während der Bürgerfragestunde nicht ausgeschlossen, deren Beantwortung wird jedoch nicht immer sofort möglich sein. In diesem Fall erfolgt eine spätere schriftliche Rückmeldung an den Fragenden.
  • Die Frage ist knapp und sachlich abzufassen, sodass sofort erkennbar ist, worüber eine Auskunft gewünscht wird.
  • Jede Einwohnerin / jeder Einwohner kann öffentlich eine Frage einreichen, die sich auf kommunalpolitische Themen bezieht und deren Beantwortung keine gesetzlichen Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Die Frage darf weder beleidigenden Inhalts sein noch sich auf nicht-öffentliche Angelegenheiten beziehen.
  • Die Fragen können an den Magistrat gerichtet werden. Die Fragen werden von dem entsprechenden Gremium (Magistrat und jeweils einem/r Fraktionsvertreter/in) beantwortet. Die Moderation in der Bürgerfragestunde übernimmt der Stadtverordnetenvorsteher.
  • Die Fragestellenden müssen persönlich während der Bürgerfragestunde anwesend sein, die Fragen werden in der Regel mündlich beantwortet. Bis zu zwei Nachfragen sind während der Bürgerfragestunde möglich, eine Diskussion ist jedoch nicht vorgesehen.
  • Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Ist die Beantwortung nicht im Rahmen der Bürgerfragestunde möglich, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
  • Der Vorsitzende des Ausschusses hat darauf hinzuwirken, dass möglichst viele verschiedene Fragesteller*innen teilnehmen können.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Bei Einreichung einer Frage ist die/der Fragende damit einverstanden, dass ihre/seine personenbezogenen Daten zu folgendem Zweck erhoben werden:
Bürgerfragestunde

Die im Rahmen der Bürgerfragestunde erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzvorschriften (EU-Datenschutzgrundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) erhoben.
Die/der Fragende nimmt zur Kenntnis, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und, dass das jederzeitige Recht zusteht, die gespeicherten Daten einzusehen.



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