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Abfallsatzung/Gebühren
Abfallsatzung/Abfallgebühren
Abfallsatzung
Hier finden Sie die aktuelle Abfallsatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf, welche am 15.12.2020 beschlossen und zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren richten sich nach der Größe der Restmülltonnen und werden wie folgt erhoben:
Behältergröße | monatliche Gebühr |
14-tägige Leerung | |
60 Liter | 9,72 € |
80 Liter | 12,95 € |
120 Liter | 19,44 € |
240 Liter | 38,88 € |
1100 Liter | 178,20 € |
einmalige wöchentliche Leerung | |
1100 Liter | 356,40 € |
zweimalige wöchentliche Leerung | |
1100 Liter | 712,80 € |
Je nachdem wie viel Restmüllvolumen auf einem Grundstück vorhanden ist, steht eine gewisse Freimenge an Bio- und Papiervolumen kostenlos zur Verfügung. Die Bereitstellung über diese Freigrenzen hinaus, wird mit 0,05 € je Liter / Monat zusätzlich berechnet.
Die Auflistung der Freimengen für Bio- und Papiervolumen finden Sie hier:
Mindestausstattung Restmüllvolumen
Für die Höhe des Restmüllvolumens werden 15 Liter Behältervolumen pro Bewohner:in und Woche, unter Berücksichtigung des Leerungsrhythmuses, in Ansatz gebracht. Bewohner:in ist jeder beim Einwohnermeldeamt gemeldete Einwohner:in. Hierzu zählen auch minderjährige Bewohner:innen und Personen, die das Grundstück als Zweiwohnsitz nutzen.
Verwaltungsgebühr
Für jede Änderung des Behälterbestandes fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € an. Auf diese Verwaltungsgebühr wird verzichtet, wenn eine Vergrößerung des Restmüllvolumens aufgrund des Einsatzes von Windeln vorgenommen wird. Dies ist durch Vorlage einer Geburtsurkunde oder ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
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