Buerokomplex-Waldeckerstrasse.JPG

Abfallsatzung/
Abfallgebühren

Abfallsatzung/Gebühren

Abfallsatzung/Abfallgebühren

Abfallsatzung

Hier finden Sie die aktuelle Abfallsatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf, welche am 15.12.2020 beschlossen und zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.


Abfallgebühren

Die Abfallgebühren richten sich nach der Größe der Restmülltonnen und werden wie folgt erhoben:

Behältergröße

monatliche Gebühr

14-tägige Leerung


60 Liter

9,72 €

80 Liter

12,95 €

120 Liter

19,44 €

240 Liter

38,88 €

1100 Liter

178,20 €

einmalige wöchentliche Leerung


1100 Liter

356,40 €

zweimalige wöchentliche Leerung


1100 Liter

712,80 €

Je nachdem wie viel Restmüllvolumen auf einem Grundstück vorhanden ist, steht eine gewisse Freimenge an Bio- und Papiervolumen kostenlos zur Verfügung. Die Bereitstellung über diese Freigrenzen hinaus, wird mit 0,05 € je Liter / Monat zusätzlich berechnet.

Die Auflistung der Freimengen für Bio- und Papiervolumen finden Sie hier:


Mindestausstattung Restmüllvolumen

Für die Höhe des Restmüllvolumens werden 15 Liter Behältervolumen pro Bewohner:in und Woche, unter Berücksichtigung des Leerungsrhythmuses, in Ansatz gebracht. Bewohner:in ist jeder beim Einwohnermeldeamt gemeldete Einwohner:in. Hierzu zählen auch minderjährige Bewohner:innen und Personen, die das Grundstück als Zweiwohnsitz nutzen.


Verwaltungsgebühr

Für jede Änderung des Behälterbestandes fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € an. Auf diese Verwaltungsgebühr wird verzichtet, wenn eine Vergrößerung des Restmüllvolumens aufgrund des Einsatzes von Windeln vorgenommen wird. Dies ist durch Vorlage einer Geburtsurkunde oder ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.