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Sperrmüll
Sperrmüll
Zu den sperrigen Abfällen (Sperrmüll) aus Haushalten gehören grundsätzlich nur Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die Sie auch beim Umzug mitnehmen würden.
Die Abfuhr beginnt ab 6:00 Uhr morgens. Gemäß Abfallsatzung ist die Bereitstellung des Sperrmülls erst frühestens am Abend vor der Abholung gestattet. Wir möchten drauf hinweisen, dass das zu frühe Raustellen des Sperrmüll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Sperrmüll in Säcken und alles was nicht zum Sperrmüll gehört, wird nicht abgefahren. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die nicht abgefahrenen Abfälle zu beseitigen!
Die Sperrmülltermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind :
- Hausmüll sowie alle Arten von Sonderabfällen und Schadstoffen
- gewerbliche Abfälle und Transportverpackungen z. B. Paletten
- Behältnisse jeglicher Art, die mit Restmüll gefüllt sind
- zum Sperrmüll gehören keine Gegenstände, die mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden waren
- Abfälle aus Gebäude- und Wohnungsrenovierungen und kompletten Haushaltsauflösungen
- Bauschutt und Baustellenabfälle
- verwertbare Abfälle, für die bereits eine andere getrennte Einsammlung angeboten wird
- Fahrzeugteile (Motoren, Auspuffanlagen, Autoreifen)
- Grünabfälle
- Elektrogroß- und -kleingeräte (siehe Elektroschrott)
- in Müllsäcke verpackte Abfälle jeglicher Art
Hier einige typische Beispiele für den Sperrmüll:
Sofas, Sessel, Tische, Stühle, Betten, Schrankteile, Liegen, Matratzen, Fahrräder, Wäscheständer, Teppiche etc.
Einzelgegenstände, die zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden, dürfen ein Höchstgewicht von 75 kg und einen Rauminhalt von 2 m³ nicht überschreiten. Die Höchstmenge pro Abfuhr beträgt 5 m³ pro Haushalt.
Die Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Einsammlung von Grün- und Sperrmüll erfolgt über die
Fa. AWS - Abfall-Wirtschafts-GmbH.
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