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Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen
Der Treffpunkt Waldenserhof kann von folgenden Gruppierungen genutzt werden:
- interne Gruppen des Treffpunkts
- Vereine und Gruppen aus Mörfelden-Walldorf
- freie kulturelle Initiativen aus Mörfelden-Walldorf
- Verbände und Organisationen
- das „Netzwerk Miteinander“ für Treffen und Veranstaltungen
- ehrenamtlich agierende Personen für Angebote/ Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger aus Mörfelden-Walldorf
- Ämter/ Mitarbeiter*innen der Stadt Mörfelden-Walldorf
- Schulen/ Schulsozialarbeit für Projekte (nicht für interne Klassenfeiern)
- VHS
- demokratische Parteien für Veranstaltungen im Sinne des Hauses
Für folgende Nutzung:
- Veranstaltungen müssen gemeinnützig und/oder für die Bevölkerung kostenfrei zugänglich sein – maximal können nach Rücksprache entstandene Unkosten abgedeckt werden
- inhaltlich sollen die Veranstaltungen grundsätzlich dem Grundgedanken des Hauses entsprechen und niemanden ausschließen
Nicht genutzt werden kann der Treffpunkt Waldenserhof für:
- private Feiern
- kommerzielle Nutzungen (einzige Ausnahme: kulturelle Veranstaltungen der Stadt Mörfelden-Walldorf, die das Haus als Eigentümerin grundsätzlich als Veranstaltungsort nutzen darf)
Die Koordinatorinnen des Treffpunkts können einen Nachweis über Verwendungszweck und evtl. Einnahmen aus Veranstaltungen fordern
Kaution für die Nutzungen (inklusive Schlüssel)
- Schlüssel für Dauernutzer 50€
- Bistro 150€
- Bistro und Küche 200€
- Bistro und Werkstatt 200€
- Bistro und 1. Stock 200€
- ganzes Haus 250€
Belegungen sind grundsätzlich vorher mit den Waldenserhof-Koordinatorinnen Jennifer Steinmann oder Anette Keim abzustimmen. Beiliegende Nutzungsvereinbarung ist auszufüllen.
Nutzungsvereinbarungen sind grundsätzlich nur von Mitgliedern des Vorstandes des jeweiligen Vereins, bzw. von Mitgliedern des Vorstandes der jeweiligen Abteilungen, bzw. von verantwortlichen Lehrer*innen zu unterzeichnen.
Die Vertragspartner*innen müssen zur Unterzeichnung persönlich erscheinen, da bei einer Erstnutzung eine Einweisung in die Nutzungsvereinbarung und in die Räumlichkeiten des Hauses erfolgt.
Stand März 2020
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