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Übergeordnete Planung
Übergeordnete Planung
Gründe für neue Entwicklungen oder Veränderungen im Stadtgebiet gibt es viele: Neue Wohngebiete, Erholungs- und Sportflächen, zusätzliche Supermarkt-Standorte, Platz für neue Kitas oder Flächen für Unternehmen. Bei solchen Veränderungen ist die Stadt Mörfelden-Walldorf verpflichtet, übergeordnete Planungsziele und –grundsätze auf Landes- und Regionalebene zu berücksichtigen. Aus diesem Grund arbeitet die Stadt bei diesen Planungen aktiv mit, um gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft von Mörfelden-Walldorf sicherzustellen.
Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
Der Landesentwicklungsplan Hessen legt allgemeine Ziele für die Entwicklung und Grundsätze, die berücksichtigt werden müssen, fest. Hierzu gehören viele Themen, zum Beispiel Innen- statt Außenentwicklung, Energieerzeugung, Klimaschutz und überörtliche Verkehrswege. Für Mörfelden-Walldorf sind auch die Festlegungen zum Flugverkehr und Flughafen wichtig.
Regionalplan Südhessen
Der Regionalplan Südhessen bietet neben ausführlichen Festlegungen zu den Zielen und Grundsätzen auch eine Gebietskarte, auf der dargestellt ist, wo welche Entwicklungen zukünftig vorrangig umgesetzt werden sollen. Für Mörfelden-Walldorf, als Teil der Metropolregion FrankfurtRheinMain, wird der Regionalplan mit dem Regionalen Flächennutzungsplan gemeinsam bearbeitet.
Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Im Regionalen Flächennutzungsplan werden die Entwicklungsziele für das gesamte Stadtgebiet Mörfelden-Walldorfs dargestellt. Verantwortlich für die Aufstellung des RegFNP ist der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Ein Anspruch auf Umsetzung der Entwicklungen gegenüber Dritten besteht nicht. Der RegFNP gibt wichtige Planungsziele, wie etwa das Siedlungsbeschränkungsgebiet um den Frankfurter Flughafen, vor. Die Stadt Mörfelden-Walldorf und andere Behörden sind verpflichtet, ihre Planungen an den RegFNP anzupassen.
Informationen zum RegFNP für den Bereich Mörfelden-Walldorf
Im Regionalen Flächennutzungsplan werden die städtischen Entwicklungsziele dargestellt. Ein Anspruch auf Umsetzung leitet sich daraus nicht automatisch ab. In einzelnen Beschlüssen muss die Stadtverordnetenversammlung den Beginn der Umsetzung bei Bedarf beschließen. Der Regionale Flächennutzungsplan besitzt Behördenverbindlichkeit, d.h., andere Planungsträger haben ihre Planungen anzupassen, wenn sie förmlich beteiligt worden sind und den Inhalten nicht widersprochen haben.
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