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OLAV
Datenschutzhinweise
für die Nutzung des Online-Verfahren OLAV
Mit dem Verfahren OLAV (Online-Anträge & -Vorgänge) ist die Weitergabe Ihrer Daten an andere Stellen erforderlich.
- Wenn Sie uns einen Zuzug aus einer anderen Gemeinde mitteilen oder den Status von Haupt- und Nebenwohnung verändern, informieren wir die zuständige Meldebehörde Ihres bisherigen bzw. alternativen Wohnsitzes. Zwischen den beteiligten Meldeämtern findet dann ein Datenabgleich statt. So werden uns Auskunfts- und Übermittlungssperren, die bereits bei Ihrer bisher zuständigen Gemeinde gespeichert waren, mitgeteilt, um Ihnen eine erneute Beantragung zu ersparen.
- Die Meldung über Verlust eines Ausweispapieres melden wir der Polizei, damit diese dieses Dokument sperren lässt und zur Sachfahndung ausschreiben kann. Die Sperrliste wird von einer im öffentlichen Auftrag handelnden Stelle zentral geführt; daher leitet die Polizei Ihre Daten an den Betreiber der Sperrliste weiter.
- Sofern eine Gebühr und/oder ein Entgelt für die Leistung fällig wird, nutzen Sie Daten von Drittanbietern, bei denen Sie sich entsprechend anmelden müssen. Die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden daher nicht von uns, sondern von Ihnen selbst an diese Anbieter übermittelt. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzerklärung des jeweiligen Dienstanbieters zu lesen.
- Die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten werden unmittelbar nach Abschluss Ihres Antrages gelöscht. Wenn Sie eine Übermittlungssperre beantragen, speichern wir diese Daten bis zu Ihrem Widerruf der Sperre bzw. bis zur Erledigung durch Abmeldung ins Ausland oder Tod.
- Die Passnummer wird erst gelöscht, sobald das Dokument von der Kommune an den Bürger ausgehändigt wurde.