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Gewalt gegen Frauen – Schutz und Beratung
Leistungsbeschreibung
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, benötigen oft schnelle und unbürokratische Unterstützung. In Hessen stehen eine Vielzahl von professionellen Schutz-, Beratungs- und Hilfsangeboten zur Verfügung, die Frauen und ihre Kinder begleiten, informieren und auf dem Weg in ein sicheres Leben unterstützen.
Jede Polizeidienststelle kann einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit helfen, ein Frauenhaus zu erreichen. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 110!
Frauenhäuser
Frauenhäuser sind geschützte Einrichtungen, die Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterstützung bieten, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und schnell in Form von Zuflucht und Beratung.
Die Adressen der Frauenhäuser sind vertraulich. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen einer Schweigepflicht.
Kontaktdaten der Frauenhäuser in Hessen: www.soziales.hessen.de/frauen/hilfe-bei-gewalt
Kontaktdaten der Frauenhäuser in ganz Deutschland: www.frauenhaus-suche.de
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist auch bei belegten Frauenhäusern möglich.
Beratungsstellen in Hessen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen
In Hessen unterstützen Beratungs- und Interventionsstellen Frauen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, bedroht oder betroffen sind. Frauennotrufe sind Beratungsstellen, die insbesondere bei sexualisierter Gewalt Betroffenen mit telefonischer und persönlicher Beratung helfen. Es existieren zudem zielgruppenspezifische Angebote, z.B. für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderung, für Betroffene von Gewalt im Namen von ‚Ehre‘, Tradition oder Glauben oder auch für von Gewalt betroffene Frauen*, Bi+, Lesben, Trans* und queere Menschen. Außerdem gibt es in Hessen Fachberatungsstellen für Betroffenen von Menschenhandel, Opferhilfevereine und Anlaufstellen für Mädchen.
Die Adressen und Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales: https://soziales.hessen.de/Frauen/Hilfe-bei-Gewalt
Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung
Über dieses Angebot erhalten Betroffene von sexualisierter Gewalt eine vertrauliche medizinische Versorgung und können Spuren gerichtsfest dokumentieren, sichern und aufbewahren lassen. Dafür ist keine Anzeige bei der Polizei notwendig.
Weitere Informationen zum Angebot sowie eine Übersicht, in welchen Regionen, Städten und Kliniken/Krankenhäuser Sie das Angebot wahrnehmen können, finden Sie hier:
https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/
Beweissicherung und Hilfe nach Gewalterfahrung
Das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi) am Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen, sowie die mit dem FoKoGi kooperierende Kliniken, bieten die Möglichkeit einer vertraulichen, kostenfreien und zeitnahen Befunddokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung ohne Strafanzeige.
Die Schutzambulanz Fulda am Fachbereich Gesundheit des Landkreis Fulda, steht ebenfalls für eine vertrauliche Spurensicherung in Kooperation mit dem jeweiligen fachärztlichen Dienst zur Verfügung.
Täterarbeit
Darüber hinaus gibt es in Hessen auch Beratungsstellen , die Männern Beratung und Sozialtrainings zu Gewaltproblemen anbieten. Hier werden Täter von häuslicher Gewalt dabei unterstützt, ihr Verhalten zu reflektieren, Verantwortung zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsalternativen zu entwickeln. Die Beratungsstellen arbeiten eng mit den Frauenberatungsstellen zusammen. Alle Angebote sind kostenlos, die Mitarbeitende unterliegen einer Schweigepflicht.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Bundesweit leistet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 116 016 (Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de ) auf Deutsch und in 18 Fremdsprachen Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym und barrierefrei.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Hessischen Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales und der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt.