- Rathaus
- Verwaltung
- Service
- Abfall
- Daten & Fakten
- Gesellschaften
- Politik
- Stadtrecht & Wahlen
- Wichtige Informationen
- Leben
- Bauen
- Beratungsstellen
- Bildung
- Demokratie leben!
- Integration
- Kinder
- Kindertagespflege
- Betreuungsangebote an den Grundschulen
- Kitas
- Kontakt Kita
- Elterninformationen
- Kita I Treburer Straße
- Kita II Okrifteler Straße
- Kita III Elsa-Brandström-Straße
- Kita IV Otto-Hahn-Straße
- Kita V Heidelberger Straße
- Kita VI Parkstraße
- Kita VII Kollwitzweg
- Kita VIII Jean-Calvin-Straße
- Kita IX Okrifteler Straße
- Kita X Grünewaldweg
- Kita XI Nordring
- Kita XII Gärtnerweg
- Kita XIII Waldkindergarten
- Kita XIV Waldkindergarten
- Märkte & Feste
- MöWa2o3o
- Soziales
- Sozialer Zusammenhalt
- Treffpunkt im Bahnhof
- Treffpunkt Waldenserhof
- Freizeit
- Umwelt
- Energie und Klimaschutz
- Flughafen
- Forst
- Lärmschutz
- Mobilität
- Umwelt- und Naturschutz
- Wirtschaft
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Beteiligung
- Karriere
- Presse
- Projekte
- Veranstaltungskalender
- Verkehrssperrungen
- Допомога українкам
- Hilfe für die Ukraine
Eheschließung Vollzug
Leistungsbeschreibung
Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.