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Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Personalausweis entwendet wurde, müssen Sie das Abhandenkommen bzw. den Diebstahl Ihres Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Diese ist verpflichtet, unverzüglich eine Polizeibehörde in Kenntnis zu setzen. Danach können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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