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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
- Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
- bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
- Ausnahme: gültiger (vorläufiger / regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
-
Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
- Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
- zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
Typisierung
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