Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
    • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
    • bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
    • Ausnahme: gültiger (vorläufiger / regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
    • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
      • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
      • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
    • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
    • zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz
  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende