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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) anmelden
Leistungsbeschreibung
Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.
Verfahrensablauf
Anmeldung
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgt durch sämtliche Geschäftsführer elektronisch in öffentlich beglaubigter Form. Wenden Sie sich dabei an eine Notarin oder einen Notar.
Änderungen
Maßgebliche Änderungen Ihrer GmbH, wie beispielsweise die Änderung der Rechtsform oder des Firmensitzes, sollten Sie unverzüglich dem Amtsgericht mitteilen. Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Voraussetzungen
Vor der Anmeldung der GmbH müssen
- der Gesellschaftsvertrag vorliegen,
- die Sacheinlagen voll und
- die Geldeinlagen zu mindestens 25 Prozent des jeweiligen Nennbetrages jedes einzelnen Geschäftsanteils bezahlt sein.
- Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrages der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals von 25.000,00, also 12.500,00 Euro, erreicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung einer GmbH werden folgende Unterlagen benötigt:
- der Gesellschaftsvertrag,
- die Legitimation der Geschäftsführer, falls diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind,
- eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter. Diese sollte die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte der Gesellschafter sowie die Angabe der Nennbeträge und der laufenden Nummern der jeweils übernommenen Geschäftsanteile enthalten.
- eine Versicherung aller Anmelder darüber, dass die Einlagen wie vorgeschrieben erbracht wurden und sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden,
- einen Sachgründungsbericht mit Verträgen und Belegen über den Wert der Sacheinlagen bei Sachgründungen und
- eine Versicherung der Geschäftsführer, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen und die Belehrung über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht erfolgt ist.
- In der Anmeldung sind ferner eine inländische Geschäftsanschrift sowie Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer anzugeben.
HINWEIS:
Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.Besonderheiten gelten für die Unternehmergesellschaft: Dabei handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft muss mindestens 1,00 Euro und darf maximal 24.999,00 Euro betragen. Die Gesellschaft muss in der Firma die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand
Rechtsgrundlage
- • § 5a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Unternehmergesellschaft
- • § 7 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Anmeldung der Gesellschaft
- • § 8 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) – Inhalt der Anmeldung
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)