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Wasserzählergebühren nach 20 Jahren angepasst


Nach einem längeren Umstellungsprozess sind seit 2024 fast alle Gebäude in Mörfelden-Walldorf mit Funkzählern ausgestattet. Neben den neuen Kalkulationen der Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser sowie einer vollständigen Überarbeitung der Satzungen, die seit Januar 2025 gelten, wurden auch die sogenannten Grund- bzw. „Zählergebühren“ im Trinkwasserbereich aktuell neu berechnet und festgelegt.

„Höhere Verbrauchsgebühren im Bereich des Trinkwassers und Abwassers sind bei aktuell laufenden großen Projekten und Investitionen leider unvermeidlich“, sagt Erster Stadtrat Karsten Groß. Gemeint sind unter anderem die Bau- und Sanierungskosten für die (kostenoptimierte) Kläranlage mit der vierten Reinigungsstufe sowie die Sanierung und Erneuerung alter Trinkwasserleitungen.

Die Erhöhung der Grund- bzw. Zählergebühren führt aktuell zu einigen Nachfragen. Doch ein Vergleich der neuen mit der alten Zählergebühr ist nicht wirklich aussagekräftig. Denn die alte Gebühr wurde seit rund 20 Jahren, vermutlich sogar noch deutlich länger, nicht verändert.

„Was die Berechnungen seinerzeit beinhalteten und wie die bisherige Zählergebühr damals bestimmt wurde, ist heute nicht mehr nachvollziehbar“, sagt Betriebsleiter Jochen Göbel. Auch hatte man schon vor etlichen Jahren festgelegt, dass die Installation im privaten Keller (von der Kellerwandinnenseite bis zum Hauptabsperrventil) zwar formal mit der Zählergebühr abgedeckt sei, man hatte aber diese Kosten in der Vergangenheit offenbar nicht in die Zählergebühr einkalkuliert.

Die konkrete Kalkulation der neuen Zählergebühr beinhaltet daher auf Grundlage aktueller Preise und damit kostendeckend folgende, auch wiederkehrende Leistungen:

  • Einbau und ständige Bereitstellung eines Funkwasserzählers (auf Basis aktueller Personal- wie Zählerbeschaffungskosten)
  • Reparatur bzw. Erneuerung der Installation im Zählerumfeld (ab Wandinnenseite Objekt bis Hauptabsperrvorrichtung, auf Basis aktueller Personal- wie Materialkosten)
  • jährliche Lizenzgebühr für Wechsel- und Ausleseprogramm
  • Durchführung Stichprobenprüfung zur Eichfristverlängerung
  • jährliche Auslesung des Zählers und Verarbeitung der Daten.

Grundsätzlich sind alle im Trinkwasserbereich anfallenden Kosten auf die Verbraucher umzulegen. Dies kann neben der Verbrauchsgebühr (in € je m³) zum Teil auch über eine Grundgebühr (Zählergebühr) erfolgen, da gerade im Trinkwasserbereich die meisten Kosten allgemeine Vorhaltekosten sind, also unabhängig vom Wasserverbrauch anfallen. Durch die Einführung bzw. Erhöhung einer Grundgebühr ändert sich an der Gesamtbelastung aller Verbraucher nichts, da im Gegenzug die Verbrauchsgebühr weniger stark steigen muss.

„Hätten wir die Zählergebühr gleich belassen wie bisher, so wäre die Verbrauchsgebühr zur Kompensation des Defizits im Zählerumfeld noch stärker gestiegen“, sagt Göbel. „Mit der Zählergebühr haben wir eine Grundgebühr mit definiertem Leistungsinhalt, der mit den neuen Zahlen auch gedeckt werden kann.“

Da die Zählergebühr differenziert nach Zählergrößen kalkuliert wurde, ergeben sich durch die Erhöhung auch keine Besserstellungen von Großverbrauchern, da diese im Gegensatz zu normalen 1 bis 2 Familien-Wohngebäuden in anderen Zählerklassen verortet sind.

Beim gängigsten Zählermodell Q3=4 liegt Mörfelden-Walldorf nun mit 57,27 Euro brutto pro Jahr etwas unterhalb der Kosten einer Arbeitsstunde pro Zähler pro Jahr. Dass die aktuell neu kalkulierte Zählergebühr sachgerecht und sogar noch relativ niedrig ist, zeigt ein Vergleich mit benachbarten Versorgern (hier am Beispiel des für 1-2 Familienhäuser übliche Zählermodells Q3=4), die bei diesen zudem die Installation im Haus nicht immer beinhaltet bzw. teils zusätzlich eine allgemeine Grundgebühr anfällt: Wasserwerk Gerauer Land 60 Euro brutto / Jahr, Stadtwerke Rüsselsheim 62,15 Euro brutto / Jahr, Entega Darmstadt / Riedstadt / Weiterstadt 97,71 Euro brutto / Jahr.