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Bei Verstoß gegen Leinenpflicht drohen Bußgelder


Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest gilt im Kreis Groß-Gerau in allen betroffenen Gebieten die Leinenpflicht für Hunde. Auch in Mörfelden-Walldorf müssen die Vierbeiner daher an die Leine. Bislang hat es das Bürger- und Ordnungsamt bei seinen Kontrollen oftmals bei einer mündlichen Verwarnung belassen, wenn sich nicht an die Leinenpflicht gehalten wurde. Doch das wird sich nun nach einer Weisung der Aufsichtsbehörde kreisweit ändern. Da die Leinenpflicht bereits seit knapp drei Monaten gilt, werden auch bei einem ersten Verstoß ab sofort Bußgelder in einer Höhe von 100 Euro verhängt.

„Wir werden die Kontrollen verstärken und können es leider nicht mehr bei einer mündlichen Verwarnung belassen“, sagt Bürger- und Ordnungsdezernent Bernd Körner. Denn trotz der großen medialen Berichterstattung über die Afrikanische Schweinepest, halten sich noch nicht alle Hundehalter:innen an die Leinenpflicht. Um für die Thema zu sensibilisieren, wurde im August ein Informationsflyer an alle Hundehalter:innen per Post verschickt. Außerdem hängen Hinweisschildern an den Eingängen zu Wald- und Wiesengebieten.

Die Leinenpflicht gilt sowohl im Wald, auf Wiesen und im Feld, aber auch im Stadtgebiet. Hunde, die beispielsweise mit kontaminierten Böden oder am Feld- oder Waldrand in Berührung kommen, können den Erreger weiterverbreiten. Zudem können Schweine durch Hunde aufgescheucht werden. Durch die Wanderbewegung kann dann der Erreger in andere Regionen übertragen werden.

Aktuell prüft die Stadt bereits die Einrichtung einer temporären, umzäunten Hundewiese.