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Da sollte ein Licht aufgehen


Es klingt eigentlich logisch: Wenn es draußen dunkel ist und man sich auf das Fahrrad schwingt, schaltet man das Licht ein - egal wie kurz die Strecke ist. Doch leider halten sich nicht alle Fahrradfahrende an diese sinnvolle Vorschrift. Im Gegenteil: Viele ignorieren sie. Dieses unvorsichtige Verhalten kann jedoch im schlimmsten Fall zu Unfällen führen, Geld oder das Leben kosten.

„Wer im Dunklen ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere“, warnt deshalb Ordnungsdezernent Bernd Körner. Denn ohne eine ausreichende Fahrradbeleuchtung werden andere Verkehrsteilnehmende von den Fahrradfahrenden nicht sofort gesehen. Auch Hindernisse, Kurven und Schlaglöcher werden erst zu spät erkannt. Auf der anderen Seite werden auch die Fahrradfahrenden von den anderen Verkehrsteilnehmenden zu spät wahrgenommen. „Wenn es dann zu einem Zusammenstoß mit einem Auto kommt, kann das sogar tödliche Folgen haben“, unterstreicht das Ordnungsamt. Die Beleuchtungsvorgaben dienen also dem Schutz. Wer im Dunklen ohne Licht fährt, dem droht ein Verwarngeld von 20 Euro.

An Vorschriften halten senkt Unfallrisiko

Sich an die Vorschriften zu halten, senkt dagegen das Unfallrisiko. Folgende Vorschriften gelten für die Beleuchtung von Fahrrädern: An der Vorderseite muss ein weißer Scheinwerfer angebracht sein. Dieser darf mit einem weißen Rückstrahler kombiniert werden. Die rote Schlussleuchte darf mit dem roten Rückstrahler kombiniert werden. An den Pedalen sind gelbe Reflektoren Pflicht. An den Speichen müssen pro Reifen mindestens zwei gelbe, sich gegenüberliegende Speicherrückstrahler angebracht sein. Alternativ kann pro Reifen oder Felge stattdessen auch ein ringförmig, zusammenhängend retroreflektierender weißer Streifen angebracht sein. Möglich ist es auch, die einzelnen Speichen mit weiß retroreflektierenden Speichenhülsen zu versehen.

Für mehr Sichtbarkeit rät das Ordnungsamt darüber hinaus, helle oder reflektierende Kleidung zu tragen. Dies sorgt dafür, dass Verkehrsteilnehmende besser wahrgenommen werden. Ebenso sollten Roller, mit denen Kinder heutzutage gerne unterwegs sind, mit einer Beleuchtung versehen sein, um besser erkannt zu werden.

Sehen und gesehen werden

Zusammengefasst dient die Beleuchtung also zwei Zwecken: Sehen und gesehen werden, um unfallfrei durch den Verkehr zu kommen. Körner weist zudem darauf hin, dass sich auch die Fahrradfahrende an alle Verkehrsregeln halten müssen. Das heißt: Wer abbiegt, muss dies durch einen ausgestreckten Arm in die jeweilige Richtung sichtbar machen. Das Fahren auf den Gehwegen ist bereits ab einem Alter von 11 Jahren verboten. Auch das Fahren gegen die Richtung in Einbahnstraßen ist nur dort erlaubt, wo ein Schild darauf hinweist. Vor einem Zebrastreifen sollte man lieber absteigen und das Rad schieben. Wer mit seinem Rad über den Zebrastreifen fährt, muss daran denken, dass PKW und LKW Vorrang haben, daher als Radfahrende bremsen und eventuell absteigen.

„Wenn sich alle Verkehrsteilnehmenden an die Regeln und Vorschriften halten, sorgt das letztendlich für mehr Sicherheit auf der Straße“, sagt Körner.