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Neuerung bei der Übernachtungssteuer:


Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Anpassung bei der Übernachtungssteuer beschlossen. „Für Langzeitübernachtungen haben wir eine Ausnahmeregelung in die Satzung integriert. Die Änderung betrifft vor allem die Campingplätze“, sagt Erster Stadtrat Karsten Groß. Ab sofort sind Langzeit-Campingaufenthalte und Übernachtungen, die von Beginn an für länger als drei Monate vereinbart sind, von der Übernachtungssteuer befreit“, sagt Erster Stadtrat Karsten Groß. Für Kurzzeitgäste bleibt die Übernachtungssteuer weiterhin bestehen.

Die Anpassung der Übernachtungssteuersatzung orientiert sich an den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes. Danach gelten Aufenthalte von mehr als drei Monaten nicht mehr als kurzfristige Übernachtungen, sondern als längerfristige Wohnnutzung – diese geht über das hinaus, was unter touristischen Übernachtungen verstanden wird und üblicherweise der Übernachtungssteuer unterliegt.

Die Übernachtungssteuer trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Auch andere Kommunen in der Rhein-Main-Region, wie zum Beispiel Darmstadt oder Kelsterbach, haben eine Übernachtungssteuer eingeführt. „Auch bei dieser jetzigen Anpassung haben wir uns an anderen Kommunen orientiert“, erklärt Groß.

Die Übernachtungssteuer wird pro Übernachtung erhoben und beträgt 4 Prozent des Übernachtungspreises (netto). Sie gilt für alle Gäste in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätzen für Kurzzeitgäste oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben. Die Steuer wird über eine von den Betrieben vierteljährlich zu leistende Erklärung direkt von den Unterkunftsanbietern eingezogen.

Laut statistischen Erhebungen finden im Stadtgebiet rund 138.000 Übernachtungen pro Jahr statt. Die Stadt rechnet aktuell mit Extra-Einnahmen von rund 140.000 Euro für das halbe Haushaltsjahr 2024.

„Mittelfristig planen wir mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 280.000 Euro“, sagt Groß. Die Einnahmen der Übernachtungssteuer sollen sowohl zur Konsolidierung des Haushalts eingesetzt werden als auch der Stadt und ihren Einwohner:innen als Kompensationsbeitrag für Gemeinkosten zugutekommen.

„Durch die Übernachtungssteuer können beispielsweise öffentliche Leistungen wie die Infrastruktur, kostenfreie Kulturangebote, Straßenbeleuchtung, die Arbeit der Verwaltung mitfinanziert werden“, sagt Groß.