- Rathaus
- Verwaltung
- Service
- Abfall
- Daten & Fakten
- Gesellschaften
- Politik
- Stadtrecht & Wahlen
- Wichtige Informationen
- Leben
- Bauen
- Beratungsstellen
- Bildung
- Demokratie leben!
- Integration
- Kinder
- Kindertagespflege
- Betreuungsangebote an den Grundschulen
- Kitas
- Kontakt Kita
- Elterninformationen
- Kita I Treburer Straße
- Kita II Okrifteler Straße
- Kita III Elsa-Brandström-Straße
- Kita IV Otto-Hahn-Straße
- Kita V Heidelberger Straße
- Kita VI Parkstraße
- Kita VII Kollwitzweg
- Kita VIII Jean-Calvin-Straße
- Kita IX Okrifteler Straße
- Kita X Grünewaldweg
- Kita XI Nordring
- Kita XII Gärtnerweg
- Kita XIII Waldkindergarten
- Kita XIV Waldkindergarten
- Märkte & Feste
- MöWa2o3o
- Soziales
- Sozialer Zusammenhalt
- Treffpunkt im Bahnhof
- Treffpunkt Waldenserhof
- Freizeit
- Umwelt
- Energie und Klimaschutz
- Flughafen
- Forst
- Lärmschutz
- Mobilität
- Umwelt- und Naturschutz
- Wirtschaft
- Aktuelles
- Amtliche Bekanntmachungen
- Beteiligung
- Karriere
- Presse
- Projekte
- Veranstaltungskalender
- Verkehrssperrungen
- Допомога українкам
- Hilfe für die Ukraine
ICE-Neubaustrecke: Lärmschutz für die Badestelle gefordert
Die Planungen für die ICE-Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim laufen weiter und die Strecke soll entlang der östlichen Seite der Autobahn 5 gebaut werden – damit sind die Wohngebiete von Mörfelden-Walldorf nicht direkt betroffen. Ganz anders sieht es bei der Badestelle aus. Die Planungen sehen vor, dass ein Teil des Sees aufgefüllt und das westliche Ufer neu angelegt wird.
„Eigentlich ist klar, dass die Badestelle durch das Bahnprojekt nicht verlärmt werden darf. Die Gesetzeslage sieht aber leider anders aus“, sagt Bürgermeister Thomas Winkler. In einem Schreiben an die Bahn hat der Rathauschef die Position der Stadt klar gemacht, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Der Magistrat hat sich dem bereits angeschlossen, die Abstimmung im Stadtparlament steht noch an.
Zum Hintergrund: Die Badestelle gilt als Freizeiteinrichtung und für solche Einrichtungen ist kein gesetzlicher Lärmschutz vorgesehen. Damit gibt sich der Bürgermeister aber nicht zufrieden. „Es kann nicht sein, dass zehntausende Badegäste unter dem Zuglärm leiden. Wir fordern von der Bahn eine Lärmschutzwand und es muss sichergestellt sein, dass der See als intaktes Ökosystem erhalten bleibt“, betont Thomas Winkler.
Wann die Bauarbeiten für die Neubaustrecke beginnen, ist aktuell nicht abzusehen. Auch wann das Planfeststellungsverfahren startet, ist unklar. Im Vorfeld haben Anrainerkommunen aber derzeit die Möglichkeit, im Rahmen einer Parlamentarischen Befassung des Deutschen Bundestags übergesetzliche Forderungen aufzustellen. Der Bundestag wird dann über eine Umsetzung und die Finanzierung entscheiden.
„Für die Parlamentarische Befassung haben wir unsere Position klar gemacht und erwarten, dass der Bundestag reagiert“, so der Bürgermeister. Gefordert wird, dass am ganzen See tagsüber der Grenzwert von 59 dB eingehalten wird. Dieser Wert gilt auch für Wohngebiete und die 59 dB stellen sicher, dass es am See nicht zu laut wird.
Denn die Badestelle ist ein Erholungsgebiet mit hoher Bedeutung für Mörfelden-Walldorf und die Region. Aus dem ganzen Rhein-Main Gebiet kommen Besucher und an schönen Sommertagen sind bis zu 4.000 Menschen am See. Über die Sommermonate werden bis zu 90.000 Besucher gezählt. Auch außerhalb der Badesaison wird der See als Naherholungsgebiet - sowie durch den Angelsportverein ASV Walldorf 1962 und die Interessengemeinschaft Badesee Walldorf - genutzt. „Spaziergänger sowie Jogger und Radler wissen den See zu schätzen. Seit etwa drei Jahren stellen wir auch fest, dass vermehrt „Eisschwimmer“ ins Wasser gehen – und das im Winter nahezu täglich“, berichtete Thomas Winkler.
Neben der Lärmschutzwand möchte der Bürgermeister auch sichergestellt sehen, dass während der Bauphase der Badebetrieb aufrechterhalten bleiben kann. Ein weiterer Punkt ist die Wasserqualität, die vor, während und nach der Bauphase überwacht werden muss. Bei möglichen Verschlechterungen sind erforderliche Maßnahmen durch die Deutsche Bahn zu veranlassen. Auch die Artenvielfalt ist zu schützen. Aufgrund des Flächen- und Waldverlusts und des Eingriffs in Flora und Fauna pocht die Stadt auf umfangreiche Kompensationsmaßnahmen.
Da das Westufer im Zuge der Baumaßnahmen verlegt und neu aufgeschüttet werden muss, ist die Frage der Verfüllung und des dabei eingesetzten Materials von entscheidender Bedeutung. In welcher Form das zukünftige Westufer modelliert wird, soll mit der Stadt abgestimmt werden. „Gerade in dieser Frage werden wir uns mit den Anglern beraten und eine gemeinsame Position erarbeiten“, so Thomas Winkler.
Sicherzustellen ist außerdem, dass die bestehenden Radwegeverbindungen – u. a. in Richtung Zeppelinheim, Neu-Isenburg und Richtung Frankfurt – nicht von der Neubaustrecke durchschnitten werden.
Eine weitere Forderung bezieht sich auf eine Gesamtlärmbetrachtung von Bahn und Autobahn. Durch die A5 ist der Stadtteil Walldorf, insbesondere das Wohngebiet An den Eichen und am Rothwiesenring, einer Lärmbeeinträchtigung ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund bringt die Stadt eine Prüfung ins Spiel, ob eine Lärmschutzwand auf der westlichen Seite der Autobahn die Siedlungsbereiche effektiver schützt. „Eine Lärmschutzwand an dieser Stelle könnte den Autobahnlärm deutlich reduzieren und so die Gesamtlärmbelastung reduzieren“, sagt Bürgermeister Winkler.
Als letzten Punkt für die Parlamentarischen Befassung fordert die Stadt einen besseren Lärmschutz für den Campingplatz der Naturfreunde. Hier soll sichergestellt werden, dass die Grenzwerte von tagsüber 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) eingehalten werden. Lärmkartierungen der Deutschen Bahn zeigen in den Nachtstunden eine leichte Zunahme der Lärmbelastung.
„Es ist richtig und wichtig, die Schieneninfrastruktur auszubauen. Anders kann die Verkehrswende nicht gelingen. Aber natürlich müssen Lärmschutz und Umweltschutz berücksichtig werden. Und wenn Lärmschutzgesetz zu kurz greifen, muss der Bundestag aktiv werden“, sagt Thomas Winkler abschließend. Im Herbst soll der Bundestag die übergesetzlichen Forderungen der Kommunen vorgelegt bekommen, wann darüber final entschieden wird, steht noch nicht fest