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Vorbereitungen für Europawahl in vollem Gange
Die Europäische Union bereitet sich auf die zehnte Direktwahl (vom 6. bis 9. Juni) des Europäischen Parlaments vor.
EU-Bürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland gemeldet sind, haben die Möglichkeit, entweder in ihrem Herkunftsland oder in ihrem Wohnort an der Europawahl teilzunehmen. Jede Person darf nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Nicht-Deutsche-EU-Bürger:innen zuvor in das Wählerverzeichnis des Wohnorts eintragen lassen. Sie erhalten für die künftigen Europawahlen dann auch in Zukunft automatisch darüber eine Wahlbenachrichtigung.
Nicht-Deutsche-EU-Bürger:innen, die in Mörfelden-Walldorf gemeldet sind und dort auch wählen wollen, müssen bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in den Stadtbüros stellen. Der Antrag kann auch per Post an die Stadt Mörfelden-Walldorf (Stadtbüro, Flughafenstraße 37, Mörfelden-Walldorf) gestellt werden.
Die Europäische Union ermutigt alle wahlberechtigten Bürger:innen, von ihrem Recht auf Teilnahme an der Europawahl Gebrauch zu machen.