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Haushalt 2024 genehmigt
Der Haushalt der Stadt Mörfelden-Walldorf für das Jahr 2024 wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Groß-Gerau genehmigt. Genehmigt wurde auch die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von rund 9,56 Millionen Euro sowie Liquiditätskredite in Höhe von maximal 10 Millionen Euro.
„Der Finanzhaushalt weicht dieses Mal von den Vorgaben zum Ausgleich ab, weil der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht reicht, um die Tilgung von Krediten und das Sondervermögen „Hessenkasse” von insgesamt rund 3,7 Millionen Euro zu leisten“, erklärt Erster Stadtrat Karsten Groß.
Ein Haushaltssicherungskonzept muss jedoch nicht aufgestellt werden. „Die Stadt verfügt aus Sicht der Kommunalaufsicht über eine ungebundene Liquidität von 12,87 Millionen Euro. Damit kann die bisherige Deckungslücke von 2,94 Millionen Euro im Finanzhaushalt ausgeglichen werden,“, sagt Groß.
Wichtige Projekte können somit weiterhin realisiert werden. Dies sind Großprojekte wie der vor dem Abschluss stehende Neubau der Feuerwehr Walldorf oder das Schubert5 in Mörfelden. Auch andere Maßnahmen und freiwillige Leistungen der Kommune – mit wichtiger Funktion – finden sich hier wieder. Dazu zählt beispielsweise die Vereinsbezuschussung, das Waldschwimmbad, die Jugendförderung oder auch die Förderung erneuerbarer Energien.
Die Liquiditätskredite in Höhe von 10 Millionen Euro können der Stadt zur kurzfristigen Deckung von Zahlungsverpflichtungen dienen, was aber in den vergangenen Jahren nicht mehr erforderlich war. Die Kommunalaufsicht bestätigt, dass eine stetige Aufgabenerfüllung der Stadt Mörfelden-Walldorf gesichert ist.
„Allerdings werden in den nächsten Jahren noch größere Herausforderungen auf den städtischen Haushalt zukommen, die an anderer Stelle kompensiert werden müssen“, sagt Groß. „Die Stadt muss deshalb weiter verantwortungsvoll mit den Finanzen umgehen und sicherstellen, dass die Gelder effektiv und effizient eingesetzt werden, um die Pflichtaufgaben sowie die Bedürfnisse und Prioritäten der Gemeinschaft zu erfüllen.“