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Grillplatz aufgrund der Schweinepest geschlossen
Die Afrikanische Schweinepest ist im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen worden. Dies ist der erste positive Befund in Hessen und zieht eine Reihe von Schutzmaßnahmen nach sich.
Dazu zählt unter anderem auch die Schließung des Grillplatzes Mörfelden. Dieser Schritt ist die Konsequenz aus der jüngsten Allgemeinverfügung des Kreis Groß-Gerau. Die Allgemeinverfügung - sowie alle weiteren Informationen zur Schweinepest - finden Sie auf der Homepage des Landratsamts.
Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.