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Private Wasserzähler für den Garten müssen alle sechs Jahre ausgetauscht
oder nachgeeicht werden
Viele Hauseigentümer:innen in Mörfelden-Walldorf nutzen private Wasserzähler, um die Menge an Wasser zu messen, das nicht in die Kanalisation geleitet wird. Dazu zählt zum Beispiel Wasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird.
„Für diese nicht der Entwässerungsanlage zugeführten Frischwassermengen kann auf Antrag die Entwässerungsgebühr entfallen“, sagt Erster Stadtrat Karsten Groß.
Aufgrund des Eichgesetzes ist es jedoch erforderlich, dass solche für den Geschäftsverkehr genutzten privaten Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht bzw. nachgeeicht werden. „Ansonsten kann eine Berücksichtigung des Zählerstandes bei der Absetzung der Abwassergebühr nicht mehr erfolgen“, sagt Jochen Göbel, Betriebsleiter der Stadtwerke.
Grundstückseigentümer:innen müssen Nacheichung selbst veranlassen
Bei privaten Wasserzählern müssen Erneuerung bzw. Nacheichung jeweils durch die Grundstückseigentümer:innen veranlasst werden. Hierzu wenden sich die Eigentümer:innen nach Ablauf der Eichfrist an einen Fachbetrieb des Vertrauens. „Ein Austausch durch die Stadtwerke Mörfelden-Walldorf ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich“, sagt Groß.
Die Eichfrist bestimmt sich aus dem auf dem Zähler abgedruckten Eichjahr (z. B. „M21“ = 2021) plus sechs Jahre, hier dann spätestens zum Jahresende. Beispiel: ein Kaltwasserzähler mit Eichjahr 2021 darf bis zum 31. Dezember 2027 verwendet werden.
Wasserwerk informieren
Nach dem Austausch des Zählers informieren die Eigentümer:innern das Wasserwerk Mörfelden-Walldorf (Tel. 06105 22840 oder E-Mail wasserwerke@moerfelden-walldorf.de). „Die Mitarbeiter:innen des Wasserwerks überprüfen den Einbau des neuen privateigenen Wasserzählers, verplomben ihn und registrieren den Zählerstand. „Hierzu muss auch der alte Wasserzähler bereitgehalten werden“, erklärt Göbel.
Für die Prüfung und Verplombung des privateigenen Wasserzählers durch die Stadtwerke wird gemäß der Wasserversorgungssatzung der Stadt Mörfelden-Walldorf eine Gebühr in Höhe von 32,64 Euro inklusive Mehrwertsteuern erhoben.
Im Laufe des Julis werden alle Eigentümer:innen mit einem registrierten Gartenwasserzähler durch die Verwaltung einmalig angeschrieben und bekommen hierbei neben vorstehenden Informationen auch das Ende der Eichfrist ihres registrierten Gartenwasserzählers mitgeteilt.
Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands werden die Eigentümer:innen gebeten, künftig selbst daran zu denken, Ihre/n privaten Zähler rechtzeitig auszutauschen und durch das Wasserwerk abnehmen zu lassen. Denn: Zähler mit abgelaufener Eichfrist werden bei der Absetzung der Abwassergebühr nicht berücksichtigt.
Erfahrungsgemäß werden einige Informationsschreiben nicht alle betroffenen Eigentümer:innen aus unterschiedlichen Gründen erreichen. Wer kein Schreiben erhält, kann das Eichfristende des registrierten Gartenwasserzählers per Email (stadtwerke@moerfelden-walldorf.de) oder telefonisch (06105 938 876) bei den Stadtwerken erfragen.
Das für die Abrechnung der Gartenwasserzähler zuständige Amt für Finanzen der Stadt bittet weiterhin darum, den Zählerstand des privaten Wasserzählers jährlich bis spätestens 2. Januar eines jeden Folgejahres entweder per zugesendeter Ablesekarte oder auch gerne per E-Mail (mit Foto des Zählers an finanzen@moerfelden-walldorf.de) an das Amt für Finanzen, Rathaus Walldorf in der Flughafenstraße 37, zu übermitteln.