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Haushalt 2025 wird erst im neuen Jahr eingebracht
Gute und weniger gute Nachrichten in Haushaltsangelegenheiten: „Der Nachtragsetat für das Haushaltsjahr 2024 ist nunmehr genehmigt, die Veröffentlichung zu seiner Rechtskraft läuft. Jedoch ist die Einbringung eines genehmigungsfähigen Haushaltsentwurfs 2025 zum bisher geplanten Termin am 10. Dezember nicht mehr möglich und muss leider ins neue Jahr verschoben werden“, sagt Erster Stadtrat Karsten Groß.
Die Verschiebung ins neue Jahr hat verschiedene Gründe:
- Ausstehende Information des Kreises zur Höhe des Hebesatzes Kreisumlage: Die Stadt wartet noch auf die genauen Zahlen des Kreises, eine Erhöhung der Kreisumlage könnte drohen.
- Informationen des Landes zu Orientierungsdaten und regionalisierter Steuerschätzung erreichten die Stadt später als üblich – auch aufgrund der späten Steuerschätzung auf Bundesebene Ende Oktober.
- Die Anforderung, diese Informationen auf die lokale Situation in der Berechnung für den Kommunalen Finanzausgleich anzupassen bzw. herunterzubrechen, war erst zu späterem Zeitpunkt leistbar.
- Späte Information des Landes zum Kommunalen Finanzausgleich 2025 und Planungsdaten inklusive neuem Grundbetrag für die Schlüsselzuweisung sowie späte Information des Landes zum Finanzplanungserlass führten zur erneuten Notwendigkeit, dies auf die lokale Situation in der Berechnung für den Kommunalen Finanzausgleich anzupassen bzw. herunterzubrechen, mit bis dahin ungeplanten Mindereinnahmen bei der Schlüsselzuweisung in Millionenhöhe für Mörfelden-Walldorf.
- Dazu ist die lokale Haushaltslage für 2025 nach Mittelanmeldungen und Mehrausgaben (Schulumlage, Personalkosten, Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen, Zuweisungen / Zuschüsse, jeweils einzeln in Millionenhöhe) bisher nicht genehmigungsfähig.
„Ich möchte den Haushalt für 2025 vor der Einbringung mindestens den Fraktionen vorgestellt haben, um ihn idealerweise gemeinsam mit den Fraktionen in eine genehmigungsfähige Fassung zu bringen. Dies und die anderen aufgeführten Punkte führen aber dazu, dass die ursprünglich geplante Einbringung im Dezember nicht erreicht werden kann“, erklärt Groß.
Laut Groß könnte der Haushalt im Februar 2025 eingebracht werden. Das Amt für Finanzen wird die bislang mögliche Definition der Produktbudgets samt Eckdaten für den vorläufigen Ergebnis- und Finanzhaushaltsentwurf noch in diesem Jahr fertig- und bereitstellen.
„Auf dieser Basis möchte ich den Fraktionen die entsprechenden Gesprächs- und Beratungstermine anbieten, um einen genehmigungsfähigen Haushalt einzubringen und im Idealfall auch eine Mehrheit für eine Haushaltsverabschiedung zu finden“, sagt Groß.