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Ukraine-krise

Informationen und Unterstützungsangebote -Інформаційні та допоміжні послуги

Hilfe für die Ukraine

Informationen 

Wir sind alle erschüttert von dem, was gerade in der Ukraine geschieht. Soldatinnen und Soldaten, zivile Kämpferinnen und Kämpfer werden in einen Krieg gezwungen, der für viele von ihnen keinen Sinn ergibt. Menschen sterben oder verlieren ihr Zuhause, sind auf der Flucht und verlassen millionenfach ihr Heimatland.

Auch in Mörfelden-Walldorf kommen immer mehr Hilfesuchende aus der Ukraine  an.

Auf dieser Internet-Sonderseite wollen wir Geflüchtete aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer mit den aktuell wichtigsten Erstinformationen versorgen. Es gibt hier Antworten auf die am meisten gestellen Fragen und Informationen zu den passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Wir möchten hier außerdem unsere Solidarität mit der Ukraine zum Ausdruck bringen und bedanken uns ausdrücklich bei allen die helfen und ehrenamtlich im Einsatz sind!


Informationen für Menschen aus der Ukraine sowie Helferinnen und Helfer

  • Was muss ich als Geflüchtete/Geflüchteter tun, wenn ich in Mörfelden-Walldorf angekommen bin?

    Bitte melden Sie sich beim Meldeamt (Stadtbüro) in der Flughafenstraße 37 im Stadtteil Walldorf oder im Stadtteil  Mörfelden in der Westendstraße 8 an. Anschließend schicken Sie bitte der Ausländerbehörde in Groß-Gerau eine Ablichtung ihrer Pässe, sowie die vollständigen Kontaktdaten per E-Mail an: ala@kreisgg.de. Sofern Personen im Einzelfall nicht im Besitz gültiger Pässe sind können auch andere der Identifikation dienende Dokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden etc.) mitgeschickt werden. Daraufhin können Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach §24 stellen. Das entsprechende Formular wird Ihnen vom Ausländeramt zugeschickt. Alternativ können Sie sich auch zum Ausfüllen an die Sozialberatung der Stadt wenden. Zusammen mit dem Antrag muss pro Person ein biometrisches Passbild eingereicht werden. Wenn eine Bestätigung der Behörde kommt, ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet. Es kann außerdem eine Anfrage an das Sozialamt in Groß-Gerau (Telefon: 06152-98984047 Mail: soz-gsig@kreisgg.de) gestellt werden, um bei Bedarf einen Leistungsanspruch nach dem AsylbLG geltend zu machen. Hier kann Sie die Sozialberatung von Mörfelden-Walldorf unterstützen.

  • Asylbewerberleistungen / Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter

    Hinweis für Ukrainer*innen, die aktuell Asylbewerberleistungen im Kreis Groß-Gerau erhalten:  

    Sie erhalten aktuell Asylbewerberleistungen? Eine Antragstellung ab 01.06.2022  im Jobcenter ist dann nicht erforderlich.  

    Wenn Sie im Ausländerzentralregister (AZRG) registriert sind und eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung durch das Ausländeramt besitzen, regeln Sozialamt und Jobcenter, dass Sie künftig automatisch Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter erhalten. Dies geschieht bis spätestens 31.08.2022. Bis zur Umstellung erhalten Sie Ihre seitherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter.  

    Wichtig ist aber, dass Sie ab dem 01.06.2022 einer Krankenkasse Ihrer Wahl beitreten und dem Jobcenter eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen.

  • Gesundheit

    Krankenversicherung:  Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten in Hessen keine elektronische Krankenversicherungskarte. Pro Quartal sendet das Sozialamt Groß-Gerau automatisch Behandlungsscheine an die Leistungsempfänger.

    Zuständig: Sozialamt Groß-Gerau.  Telefon: 06152-98984047  Mail: krankenhilfe@kreisgg.de

  • Arbeit

    Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG dürfen aufgrund 31 Beschäftigungsverordnung (BeschV) ohne Zustimmung der Bundesagentur eine Arbeit aufnehmen. Die Arbeit kann bereits mit der Fiktionsbescheinigung aufgenommen werden (vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis). Die Arbeitserlaubnis ist in der Fiktionsbescheinigung eingetragen.


  • Einreise & Aufenthalt: Informationen des Bundes

  • Informationen des Landes Hessen für alle vom Krieg betroffenen Menschen   

    Auf den Internetseiten des Landes Hessen werden für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereitgestellt. Per Mail sowie unter der Hotline 0800 - 110 3333 stehen Mitarbeiter des Landes Hessen für etwaige Fragestellungen zur Verfügung.

    Auf der folgenden Seite hält das Land Hessen für alle mittelbar oder unmittelbar vom Krieg betroffenen Menschen in Hessen Informationen bereit:

    zur Seite des Landes Hessen

  • Wie eröffne ich ein Bankkonto? Geld wechseln?

    Information von der Sparkasse Groß-Gerau (Filiale MöWa): Zurzeit benötigen Sie neben dem Pass/Reisepass eine Meldebestätigung der Behörde und eine ID Steuernummer, um ein Bankkonto eröffnen zu können.

    Ukrainisches Geld in deutsches Geld zu wechseln ist zurzeit leider nicht möglich.

  • Wo bekomme ich gespendete Kleidung oder andere Dinge? 

    Gespendete Kleidung gibt es beim Deutschen Roten Kreuz in Walldorf in der Langstraße 71. Sie können dort mittwochs in der Zeit von 15-17 Uhr vorbeikommen oder per Mail einen Termin vereinbaren Renate.Wolf@drk-Walldorf.de

    Außerdem gibt es an der gleichen Adresse im "Treffpunkt Waldenserhof" ein kleines Spendenlager mit Geschirr oder anderen Alltagsgegenständen. Bitte sprechen Sie dort Ehrenamtliche an der Kuchenausgabe darauf an.

  • Wo kann ich Landsleute oder Ehrenamtliche treffen?

    Es gibt ein Begegnungscafé im "Treffpunkt Waldenserhof" in der Langstraße 71  jeden Mittwoch in der Zeit von 15-18 Uhr. Kaffee und Kuchen gibt es dort für eine kleine Spende (wenn möglich). Zum Treffpunkt gehört ein Garten, dort können die Kinder spielen.

  • Betreuung von Kleinkindern

    Leider gibt es in den Kindertagesstätten der Stadt Mörfelden-Walldorf derzeit keine freien Plätze. Wir arbeiten daran, baldmöglichst freiwillige Angebote machen zu können. Wenn es diese gibt, werden wir auf dieser Internetseite dazu informieren.

  • Anmeldung von Schulkindern

    Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) für zugewanderte Schüler*innen ohne Deutschkenntnisse informiert und berät unter 06142 5500-333 sowie abz.ssa.ruesselsheim@kultus.hessen.de. Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis bittet Eltern oder gesetzliche Vertretungen, Kontakt mit dem ABZ aufzunehmen und die Kinder nicht direkt an den Schulen vor Ort anzumelden.

    Weitere Infos unter: Unterstützung für zugewanderte Familien und Flüchtlinge | Staatliche Schulämter in Hessen oder https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien

  • Sprachkurse


    Darüber hinaus gibt es Angebote von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Mörfelden-Walldorf. Informationen hierzu gibt es beim Integrationsbüro oder mittwochs von 15 bis 18 Uhr im Treffpunkt Waldenserhof in der Langstraße 71.

  • Übersetzungen

    In Mörfelden-Walldorf gibt es ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer, die im Alltag aushelfen können. Wenn Sie hier Bedarf haben, wenden Sie sich bitte an das Integrationsbüro: integrationsbuero@moerfelden-walldorf.

  • Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

Wohnungen anbieten / Wohnungen suchen

  • Wo melde ich Wohnungen an und wo finde ich Angebote? 

    Menschen, die längerfristig Wohnungsangebote zur Verfügung stellen können, bitten wir sich an den Kreis Groß-Gerau zu wenden. Dort laufen zentral alle Angebote zusammen. Auch wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie sich dorthin wenden.

    Menschen, die eher vorübergehend ihr Gästezimmer, ihren ausgebauten Keller o.Ä. für Geflüchtete zur Verfügung stellen wollen, wenden sich bitte an die Plattform #unterkunft. Auch wenn Sie eine vorübergehende Unterkunft suchen, können Sie sich dorthin wenden.


Spenden

  • Sachspenden / Geldspenden

    Kleiderspenden sowie Handtücher und Bettwäsche bitten wir beim DRK in Walldorf in der Langstraße 71 abzugeben. Wenn wir weitere  Sachspenden benötigen werden wir das auf dieser Seite gezielt veröffentlichen.

    Zurzeit suchen wir Töpfe, Pfannen, Besen, Wischgeräte mit Eimer! Bitte mittwochs zwischen 15 und 18 Uhr im Treffpunkt Waldenserhof (Langstraße 71 abgeben)


    Geldspenden nehmen wir auf folgendem städtischen Konto mit dem Verwendungszweck "Integrationsbüro/Ukrainehilfe" gerne entgegen:

    Kontoinhaber: Stadt Mörfelden-Walldorf                                                                                                                             Kreissparkasse Groß-Gerau
    IBAN DE61 5085 2553 0006 0000 61
    BIC HELADEF1GRG






Kontakte

Für Beratungen bitte wenden an:

Sozialberatung der Stadt Mörfelden-Walldorf 

+49 06105 938-957

+49 06105 938-955

+49 06105 938-954

+49 06105 938-952

Für allgemeine Fragen bitte wenden an:

Integrationsbüro

+49 06105 938-773

+49 06105 938-430

  • Sprechstunden finden statt:
    montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr Rathaus Mörfelden, Westendstraße 8) und mittwochs von 15 bis 18 Uhr im Treffpunkt Waldenserhof (Langstraße 71) oder nach Terminvereinbarung.






Warnung und Information der Bevölkerung