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Auf die Schippe nehmen
Angesichts der winterlichen Witterungsverhältnisse appelliert das Bürger- und Ordnungsamt, der Verpflichtung zur Schneeräumung auf Gehwegen nachzukommen.
„Damit es zu keinen Unfällen kommt, sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer oder deren Mieterinnen und Mieter verpflichtet, Schnee und Eis auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück zu beseitigen“, erklärt Stadtrat Bernd Körner.
Der Umwelt und den Tieren zuliebe sollte bei den vereisten Stellen Salz nur sehr sparsam verwendet werden. Wenige Gramm genügen, um das Eis zum Tauen zu bringen. Auch Sand oder Split oder ein salzfreies Auftaustreu eignen sich. „Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden“, zitiert Stefan Feutner, Leiter des Bürger- und Ordnungsamts, aus der Straßenreinigungs-Satzung der Stadt.
Geräumt werden muss, sobald Schnee auf dem Gehweg liegen bleibt oder sich Glätte gebildet hat, täglich in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr - auch samstags, sonntags.
„Bei Dauerschneefall muss selbstverständlich nicht fortlaufend geräumt werden, doch sobald es nur noch wenig schneit oder aufgehört hat, muss man dafür sorgen, dass keine Rutschgefahr mehr besteht“, sagt Feutner
Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld. Wenn ein Fußgänger oder eine Fußgängerin ausrutscht und sich verletzt, ist der Eigentümer in der Haftung.